Sachdarstellung:
Gemäß § 117 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ist der Verwaltungsausschuss und der Gemeinderat spätestens mit der Vorlage des Jahresabschlusses über entstandene über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zu unterrichten. Als unerheblich gelten in diesem Zusammenhang alle Beträge bis zu einer Höhe von 10.000 €.
Für das Haushaltsjahr 2012 ist über folgende Über- bzw. Außerplanmäßigkeiten zu berichten:
a) |
Im Ergebnishaushalt des
Teilhaushalts 9 „Alten- und Pflegeheim“ ist eine Überplanmäßigkeit in Höhe
von insgesamt 7.563,44 € entstanden. Dieser Betrag setzt sich folgendermaßen
zusammen: |
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- Inkontinenzmaterial |
1.289,05 € |
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- Reparatur der Telefonanlagen, Telefonkosten |
407,02 € |
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- Ausrichtung der alljährlichen Weihnachtsfeier sowie
Unterha- tungsangebote für
die Heimbewohner |
606,00 € |
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- Büromaterial |
65,35 € |
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- Lebensmittel |
2.629,62 € |
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- Reparatur des Patientenlifters |
981,45 € |
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- Ersatzanschaffungen im Küchenbereich |
192,06 € |
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- Personalleasing für Vertretungskräfte |
460,39 € |
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- Reinigung der Heimwäsche |
932,50 € |
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b) |
Im Finanzhaushalt des
Teilhaushalts 9 „Alten- und Pflegeheim“ ist das Budget um 3.750,01 €
überschritten worden. Die Ursache hierfür liegt in einer Ersatzanschaffung im
EDV-Bereich (1.788,33 €) und einem Anteil aus einer Rechnung für den Ersatz
und die Ergänzung von Möbeln und Geräten. |
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c) |
Im Ergebnishaushalt des
Teilhaushalts 15 ist infolge der gestiegenen Kosten für die
Abfallkorbentleerung eine Überplanmäßigkeit in Höhe von 283,46 € entstanden. |