Betreff
Bericht zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
2013/Stab/1390
Aktenzeichen
To/Ho
Art
Berichtsvorlage

Sachdarstellung:

Gemäß § 117 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ist der Verwaltungsausschuss und der Gemeinderat spätestens mit der Vorlage des Jahresabschlusses über entstandene über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zu unterrichten. Als unerheblich gelten in diesem Zusammenhang alle Beträge bis zu einer Höhe von 10.000 €.

 

Für das Haushaltsjahr 2012 ist über folgende Über- bzw. Außerplanmäßigkeiten zu berichten:

a)

Im Ergebnishaushalt des Teilhaushalts 9 „Alten- und Pflegeheim“ ist eine Überplanmäßigkeit in Höhe von insgesamt 7.563,44 € entstanden. Dieser Betrag setzt sich folgendermaßen zusammen:

 

- Inkontinenzmaterial

1.289,05 €

 

- Reparatur der Telefonanlagen, Telefonkosten

407,02 €

 

- Ausrichtung der alljährlichen Weihnachtsfeier sowie Unterha- 

  tungsangebote für die Heimbewohner

 

606,00 €

 

- Büromaterial

65,35 €

 

- Lebensmittel

2.629,62 €

 

- Reparatur des Patientenlifters

981,45 €

 

- Ersatzanschaffungen im Küchenbereich

192,06 €

 

- Personalleasing für Vertretungskräfte

460,39 €

 

- Reinigung der Heimwäsche

932,50 €

 

 

 

b)

Im Finanzhaushalt des Teilhaushalts 9 „Alten- und Pflegeheim“ ist das Budget um 3.750,01 € überschritten worden. Die Ursache hierfür liegt in einer Ersatzanschaffung im EDV-Bereich (1.788,33 €) und einem Anteil aus einer Rechnung für den Ersatz und die Ergänzung von Möbeln und Geräten.

 

 

 

c)

Im Ergebnishaushalt des Teilhaushalts 15 ist infolge der gestiegenen Kosten für die Abfallkorbentleerung eine Überplanmäßigkeit in Höhe von 283,46 € entstanden.