Betreff
Erarbeitung eines Standortkonzeptes für die Windenergie
Vorlage
2013/FB III/1370
Aktenzeichen
FB III Ka/En
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Seit Mitte des letzten Jahres wurde in den Gremien der Gemeinde wiederholt die Erarbeitung eines Standortkonzeptes für die Windenergie diskutiert, zuletzt im Februar d. J. im Zusammenhang mit der endgültigen Festlegung der so genannten Abstandskriterien. Unter Berücksichtigung der seinerzeit festgelegten Abstandskriterien wurden von dem beauftragten Planungsbüro NWP mittlerweile die Flächen ermittelt, die für die Windenergie potenziell geeignet sind. Das Standortkonzept Windenergie steht ab Montag, dem 05.08.2013 auf der Internetseite des Landkreises (www.ammerland.de) über den Pfad „Umwelt/Bauen & Wohnen – Klimaschutz – Standortkonzept Windenergie 2013“ zur Einsichtnahme zur Verfügung. In der Sitzung wird das Planungsbüro NWP das Standortkonzept vorstellen.

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass unter den vorgegebenen Rahmenbedingungen, ergänzt um die Aussage, dass nur Flächen planerisch weiter betrachtet werden sollten, wenn sie von ihrer Größe her für die Aufstellung von mindestens drei Windenergieanlagen geeignet sind, um eine gewisse Konzentrationswirkung zu gewährleisten,  zunächst vier Bereiche im Gemeindegebiet von Edewecht für den Ausbau der Windenergie verbleiben:

 

a)     Fläche in Husbäke südlich des Küstenkanals mit einer Größe von rund 77 ha.

 

b)     Fläche in Wittenberge westlich der Lohorster Straße in zwei Teilen zur Gesamtgröße von rund 32,6 ha.

 

c)      Fläche in Wittenberge im Fintlandsmoor zur Größe von 5 ha auf Edewechter Seite. Die Gesamtfläche dieser Potenzialfläche mit dem angrenzenden Westersteder Anteil beträgt rund 14,7 ha.

 

d)     Fläche in Edewecht und Osterscheps nördlich des Göhlenweges in zwei Teilen zur Größe von 12 ha auf Edewechter Seite. Die Gesamtfläche dieser Potenzialfläche mit dem angrenzenden Zwischenahner Anteil beträgt rund 45 ha.

 

Grundsätzlich gilt, dass bei der weiteren Planung zur Ausweisung eines  Windparks alle Potenzialflächen in gleicher Weise näher zu untersuchen sind, insbesondere mit Blick auf die umfassenden faunistischen Untersuchungen. Für zwei Flächen im Gemeindegebiet von Edewecht könnten Argumente in Erwägung gezogen werden, die dazu führen könnten, diese Flächen zunächst von den weitergehenden Untersuchungen auszunehmen:

 

Die Fläche im Fintlandsmoor ist, soweit sie auf dem Edewechter Gemeindegebiet liegt, von der Größe her nicht geeignet, mindestens drei Windenergieanlagen aufzunehmen. Hier wäre die Gemeinde Edewecht abhängig von einer Kooperation mit der Stadt Westerstede. So lange diese Kooperation nicht besteht, kann die Edewechter Fläche von weiteren Untersuchungen ausgenommen werden. Das gleiche gilt für die Edewechter/Osterschepser Fläche nördlich des Göhlenweges. Auch hier fehlt es derzeit an einer Kooperation mit der Gemeinde Bad Zwischenahn. Hinzu kommt hier, dass sich die Potenzialfläche auf Edewechter Seite noch erheblich reduzieren könnte, wenn sich die künftige Ortsentwicklung in Richtung Westen verschieben sollte. Diese Option sollte sich die Gemeinde unbedingt erhalten und nicht durch die Zulassung von Windenergieanlagen am Westrand von Edewecht erschweren bzw. nehmen.

 

Zur Fläche westlich der Lohorster Straße ist anzumerken, dass diese nicht schon deswegen aus der weiteren Betrachtung wegfallen darf, weil für die Bewohner der Lohorster Straße schon „auf der anderen Seite“ am „Hübschen Berg“ ein Windpark besteht. Diese Fläche mit diesem Argument auszuschließen würde den in der Bauleitplanung notwendigen Abwägungsvorgang unzulässigerweise verkürzen, wenn es um die spätere Auswahl einer Windenergiefläche gehen sollte. Wichtig ist, dass das so genannte Abwägungsmaterial umfassend erarbeitet wird. Die Vorbelastung durch den vorhandenen Windpark wäre aber sicherlich bei der abschließenden Abwägung zu berücksichtigen sein. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich die benachbarte Gemeinde Barßel ebenfalls mit der Ausweisung eines weiteren Windparks in ihrem Gemeindegebiet beschäftigt. Hierzu hat sie der Gemeinde Edewecht Unterlagen zur Stellungnahme übersandt, aus denen sich ergibt, dass drei potenziell geeignete Flächen unmittelbar an der Gemeindegrenze zu Edewecht liegen, eine davon angrenzend an den Lohorster Bereich. Die Verwaltung wird in ihrer Stellungnahme zu der Bauleitplanung der Gemeinde Barßel auf die bestehende Vorbelastung des Raumes durch den bestehenden Windpark, auf die Planungen der Gemeinde Edewecht und auf die hier zugrunde gelegten Abstandkriterien hinweisen. Die Gemeinde Barßel sieht beispielsweise für Wohnhäuser im Außenbereich einen Abstand von 500 m vor, im Ammerland sind es 600 m. Die von der Gemeinde Barßel verfolgten Flächen können aus dem dieser Beschlussvorlage beigefügten Übersichtsplan entnommen werden.

 

Die Fläche in Husbäke hat in der Gesamtbetrachtung für das Ammerland eine gute Bewertung erhalten. Der Antrag der EWE für diese Fläche war übrigens u. a. Anlass für die Gemeinde Edewecht, sich an der kreisweiten Studie für Windenergie zu beteiligen. Wichtige weitere Erkenntnisse für die Eignung dieser Fläche für die Windenergie sind sicherlich durch die faunistischen Untersuchungen zu erwarten. Es ist bekannt, dass die EWE als Antragstellerin für die  Flächen in Husbäke inzwischen faunistische Untersuchungen in Auftrag gegeben hat. Beauftragt wurde das Fachbüro Diekmann und Mosebach, Rastede. Aussagekräftige Ergebnisse liegen allerdings noch nicht vor.

 

In den anstehenden Beratungen in den Gremien sollte festgelegt werden, ob  auf der Grundlage dieses Standortkonzeptes die Ausweisung einer weiteren Windenergiefläche weiter verfolgt werden soll. Hierzu ist auf den bereits angesprochenen Antrag der EWE zu verweisen, über den noch endgültig entschieden werden muss. Das gleiche gilt für den Antrag der Firma Germania Windpark GmbH & Co. KG, Rheine,  für Flächen im Edewechter/Osterschepser Raum (angrenzend an Querenstede). Die beiden Anträge sind der Vollständigkeit halber dieser Beschlussvorlage als Anlage Nr. 2 beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

Ist in der Sitzung zu erarbeiten.


Anlagen:

-          Planzeichnung zu den Flächen der Gemeinde Barßel

-          Anträge der EWE und der Fa. Germania Windpark GmbH & Co. KG