Betreff
Dorferneuerung in Jeddeloh II, Neubau einer Fußgängerbrücke über den Küstenkanal
Vorlage
2013/FB III/1338
Aktenzeichen
FB III Ka/En
Art
Berichtsvorlage

Sachdarstellung:

Das Projekt „Fußgängerbrücke über den Küstenkanal“ als Bestandteil der Dorferneuerung in Jeddeloh II wurde in den vergangenen Monaten mit Nachdruck weiter verfolgt. Insbesondere wurde mit dem Landkreis vereinbart, dass dieser die Federführung zum rechtlichen Verfahren und auch später bei der Umsetzung der Baumaßnahme übernehmen wird. Es wurden diverse Gespräche mit verschiedenen zu beteiligenden Fachbehörden, auch unter Beteiligung von Vertretern des örtlichen Arbeitskreises der Dorferneuerung, geführt, um zunächst die folgenden (groben) Rahmenbedingungen für die Fußgängerbrücke festzulegen:

 

Die neue Brücke wird ca. 20 m westlich der vorhandenen Kanalbrücke platziert. Die lichte Durchfahrtsbreite soll 3,0 m betragen. Der vorhandene Fuß- und Radweg am Langendamm wird mit einer Anrampung (Steigung max. 4 %) an die Brücke angeschlossen. Gegenüberliegend auf der B 401 wird die vorhandene Ampelanlage auf die westliche Seite der Brücke verlegt. Damit kann die neue Fußgängerbrücke auf kurzem Wege und ohne die Straßenbrücke zu kreuzen an die Ampelanlage angebunden werden. Die an der Südseite der B 401 vorhandene Bushaltestelle wird verlegt und an die neue Verkehrssituation angepasst.

 

Es ist vorgesehen, die Planung während der Bereisung vor Ort darzustellen.

 

Wie oben bereits erwähnt, hat der Landkreis Ammerland die Federführung für diese Baumaßnahme übernommen. Der Landkreis wird voraussichtlich im Spätsommer/Herbst das notwendige Planfeststellungsverfahren einleiten. Zuvor sollen den Bürgerinnen und Bürger die bisher vorliegenden Eckpunkte der Planung im Rahmen einer Informationsversammlung vorgestellt werden. Die entsprechende Veranstaltung soll noch vor den Sommerferien im Juni d. J. in Jeddeloh II stattfinden.

 

Zum Ausführungszeitpunkt für die Brücke ist anzumerken, dass das Amt für Landentwicklung – wie bereits in der Sitzung des Verwaltungsausschusses im April berichtet wurde – mitgeteilt hat, dass nach Anlaufen der neuen EU-Förderperiode im kommenden Jahr nicht damit zu rechnen ist, dass vor Herbst 2014  Förderbescheide für Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung ergehen werden. Der festgelegte Förderzeitraum für die Dorferneuerung in Jeddeloh II endet 2015. Für die zwei noch ausstehenden Maßnahmen der Dorferneuerung (Radweg und Bushaltestelle am Langendamm und Fußgängerbrücke über den Küstenkanal) dürfte dieser Zeitrahmen zu knapp bemessen sein. Daher hat die Verwaltung beim Amt für Landentwicklung vorsorglich die Verlängerung des Förderzeitraumes für die Dorferneuerung in Jeddeloh II bis 2017 beantragt. Eine Antwort liegt hierzu noch nicht vor.