Betreff
Bau von zwei Außensilos bei der Firma KURO in Nord Edewecht II
Vorlage
2016/FB III/2241
Aktenzeichen
FB III - Ko
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Im Zuge der Planungen für ihre betrieblichen Erweiterungsschritte im Bereich des neu ausgewiesenen Gewerbe-/Industrieparks südlich der Oldenburger Straße (Bebauungsplan Nr. 186) beabsichtigt die seit 2001 an diesem Standort ansässige Firma KURO unter anderem auch, auf dem jetzigen Betriebsgrundstück im Bereich der Bestandsgebäude eine Aluminium – Siloanlage, bestehend aus zwei Außensilos zu errichten. Die Silohöhe soll 27,50 m betragen. Erforderlich sind die Silos für die Lagerung von Kunststoffgranulaten, die von dort direkt in den Produktionsvorgang einfließen. Aus der Anlage Nr. 1 können der geplante Standort, eine Systemskizze der Silos sowie ein Foto einer Siloanlage entnommen werden, die aus baugleichen Silos besteht.

 

Der geplante Standort befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 118, der für diesen Bereich als maximal zulässige Höhe baulicher Anlagen (Oberkante) 12,0 m festsetzt. Ein Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 118 ist als Anlage Nr. 2 beigefügt.

 

Im Jahre 2006 wurde bereits für den Bau eines Gebäudetraktes, in dem seinerzeit ebenfalls Silos zur Lagerung von Rohmaterialien installiert wurden, durch den Landkreis Ammerland – nach vorheriger Einvernehmenserteilung durch die Gemeinde Edewecht - eine Befreiung vom Bebauungsplan für eine Überschreitung der zulässigen Gebäudehöhe um rd. 8,0 m erteilt.

 

Mit der Höhenfestsetzung im Bebauungsplan Nr. 118 soll vorrangig die Errichtung von Gebäuden, also von raumbildenden baulichen Anlagen, die von Personen betreten werden können und von denen eine deutliche Wirkung für das Umfeld ausgeht, auf eine gewisse Höhe beschränkt werden. Im vorliegenden Fall geht es allerdings lediglich um zwei bauliche Anlagen mit rein technischer Funktion die definitorisch nicht unter den Begriff der Gebäude fallen. Im Verhältnis mit der übrigen bereits vorhandenen Bebauung fallen diese Anlagen nicht maßgeblich ins Gewicht. Außerdem ist durch die oben genannte Entscheidung des Landkreises für eine ähnliche Sachlage bereits einmal eine Befreiung erteilt worden, weil seinerzeit die Grundzüge der Planung durch die Höhenüberschreitung nicht als berührt angesehen wurden.

 

Nach erster Einschätzung wird vom Landkreis daher auch in diesem Fall grundsätzlich Raum für eine Befreiung gesehen. Dementsprechend sollte für eine Befreiung im vorgenannten Umfang das Einvernehmen erteilt werden.

 

Die abschließende Beurteilung des Landkreises zur Genehmigungsfähigkeit einer Befreiung wird allerdings erst im Laufe der 35. KW vorliegen. Sollte der Landkreis Ammerland wider Erwarten eine Änderung des Bebauungsplanes für erforderlich halten, wäre diese im sog. beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB möglich.

 

Die Verwaltung wird in der Sitzung über das Prüfergebnis des Landkreises berichten und dann gegebenenfalls einen Beschlussvorschlag für die Durchführung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes unterbreiten.


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Edewecht erteilt das Einvernehmen für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 118 dahingehend, dass für die Errichtung von zwei Außensilos zur Höhe von 27,5 m auf dem Betriebsgrundstück der Fa. KURO in Nord Edewecht II die dort festgesetzte maximale Gebäudehöhe von 12,0 m überschritten werden darf.


Anlagen:

-       Lageplan, Systemskizze mit Foto

-       Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 118