Betreff
Anmietung weiterer Räumlichkeiten durch den Ortsbürgerverein Scheps
Vorlage
2016/FB II/2219
Aktenzeichen
FB II - 22.08.2016
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die notwendigen Finanzmittel von insgesamt 1.700,00 € stehen im Budget für die bestehenden Dorfgemeinschaftshäuser nicht mehr ausreichend zur Verfügung, können jedoch im Teilhaushalt des Fachbereiches gedeckt werden.


Sachdarstellung:

Die Verwaltung hatte in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 26.01.2016 den Prüfauftrag erhalten, Möglichkeiten der Bereitstellung weiterer Räumlichkeiten für den OBV Scheps e.V. zu beleuchten. Hierbei ging es um die vom OBV derzeit in Teilen bereits angemietete Räumlichkeit an der Osterschepser Straße.

 

Nach verschiedenen Verhandlungen stellte sich heraus, dass der Ankauf der gesamten Immobilie einschließlich der Wohnbereiche nicht möglich ist. Ein Ankauf von Teilflächen des ehemals von einer Bank genutzten Erdgeschosses ist u. a. wegen des hohen Aufwandes zur Abtrennung dieses Gebäudeteils unwirtschaftlich. Leider stehen keine Fördermöglichkeiten in Aussicht, die diese Situation spürbar verbessern könnten.

 

Daher wurde als weitere Möglichkeit die Anmietung der Räumlichkeiten geprüft.

 

Ursächlich für diese Prüfung ist das Anliegen des OBV Scheps e.V., zusätzlich zu bereits angemieteten Räumen weitere Flächen zur Verfügung zu haben, da der Gemeinschaftsraum am Kindergarten nunmehr als weiterer Gruppenraum von diesem genutzt wird.

 

Dieser Raum wurde bisher von Senioren-, Krabbel- und Jugendgruppen genutzt, die nunmehr für die Ausübung ihrer Tätigkeiten neue Räumlichkeiten benötigen.

 

Hier boten sich die Räumlichkeiten der ehemaligen Außenstelle der LzO, Osterschepser Str. 16, in Osterscheps an. Diese grenzen direkt an den Büroräumen des Ortsbürgervereins an und eignen sich aufgrund Ihrer Größe und Belegenheit sehr gut für die Nutzung als Begegnungsstätte.

 

Für die zusätzlichen Flächen zahlt der Ortsbürgerverein neben der monatliche zu leistenden Warmmiete der Büroräume in Höhe von 250,00 € einen monatlichen Mietzins in Höhe von zurzeit 300,- € inklusive aller Nebenkosten.

 

Beide Mietverträge sind auf kurze Dauer mit einem geringen Mietzins angelegt, um die Notsituation des Ortsbürgervereins zu überbrücken.

 

Jetzt zeichnet sich jedoch ab, dass die zurzeit durch den Kindergarten belegten Räume auch für die nächsten Jahre für die Betreuung von Kindergartenkindern benötigt werden.

 

Der Eigentümer ist bereit, seine Immobilie auch langfristig an den Ortsbürgerverein zu vermieten, um eine verlässliche Vereinsarbeit zu ermöglichen. Die Miete einschließlich aller Nebenkosten (Warmmiete) soll 800,00 € je Monat betragen, mithin bei einer Fläche von 178 qm 4,49 € je Quadratmeter.

 

Aus der Anlage ergibt sich eine Übersicht der aktuellen Aktivitäten des OBV Scheps e.V.. Aus Sicht der Verwaltung bietet die Anmietung über einen Zeitraum von 10 Jahren den Vorteil, dass zum einen dem Verein eine langfristige Perspektive aufgezeigt wird und andererseits die Anmietung nach dem Ende der Mietzeit an den dann bestehenden Bedarf anzupassen. Somit besteht für die Gemeinde Edewecht eine gewisse Flexibilität.

 

Entsprechend der Praxis bei der Unterstützung von Vereinen im Gemeindegebiet wären die Mietnebenkosten von dem anmietenden Verein zu tragen. Dies wäre ein erwarteter Anteil von rd. 125,00 € monatlich. Daher schlägt die Verwaltung vor, die sogenannte Kaltmiete in Höhe von 675,00 € monatlich dem Verein während der Laufzeit des Mietvertrages zur Verfügung zu stellen.


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Edewecht gewährt dem OBV Scheps e.V. für einen Zeitraum von 10 Jahren, beginnend ab dem 01.09.2016, einen Zuschuss von monatlich 675,00 €. Die Zuschusszahlung ist an die Wirksamkeit des Mietvertrages geknüpft.


Anlagen:

Veranstaltungsübersicht des OBV Scheps e.V.

Grundrisszeichnungen