Betreff
SV Friedrichsfehn e.V.
Antrag auf Bezuschussung der Einzäunung des Sportgeländes
Vorlage
2016/FB II/2218
Aktenzeichen
FB II - 22.08.2016
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Für diese Maßnahme sind keine entsprechenden Finanzmittel im Haushalt 2016 eingeplant. Die für die Gewährung eines Zuschusses notwendigen Finanzmittel wären im Rahmen der Haushaltsplanungen für das Jahr 2017 einzuplanen.


Sachdarstellung:

Der SV Friedrichsfehn beantragt mit Schreiben vom 18.02.2016 und 20.05.2016 die Einzäunung des Sportgeländes gemäß anliegender Skizze.

 

Problematisch ist hier, dass das Sportgelände über den Parkplatz der Kindertagesstätte frei zugänglich ist.

Diesen Zugang nutzen einige Spaziergänger, um dort ihren Hunden freien Auslauf zu gewähren. Die dort bereits angebrachten Verbotsschilder halten einige Hundebesitzer jedoch nicht davon ab, sodass ihre Hunde dort auch ihre Notdurft verrichten.

 

Über den Parkplatz befahren immer wieder Kinder und Jugendliche mit Fahrrädern und Motorrollern den Sportplatz und beschädigen die Grasnarbe. Selbst ein Quad ist in der Vergangenheit über den Parkplatz auf das Sportgelände gelangt.

Trauriger Höhepunkt war die durch Brandstiftung komplette Zerstörung eines Geräteschuppens auf dem Sportgelände.

 

Mit der Einzäunung wäre gewährleistet, dass Besucher das Sportgelände nur noch über den Haupteingang im Eingangsbereich der Mehrzweckhalle betreten und verlassen können, sodass eine Vielzahl der „ungebetenen“ Besucher vom Gelände fernbleiben würde.

 

Der Fachbereich Bauen, Planen und Umwelt der Gemeinde Edewecht hat ermittelt, dass insgesamt 70 Meter des Sportgeländes eingezäunt werden müssten. Die Kosten für die Aufstellung eines 2,00 m hohen Doppelstabmattenzauns inklusive eines 3,50 m breiten Unterhaltungstors würden sich inklusive aller erforderlichen Arbeiten auf ca. 9.000,- € belaufen. Die Kosten für einen kostengünstigeren Maschendrahtzaun würden sich auf insgesamt 6.200,- € belaufen.

 

Aus Sicht des Fachbereiches wäre das Aufstellen eines stabilen Doppelstabmattenzaunes sinnvoller, da dieser im Gegensatz zu einem Maschendrahtzaun wartungsfrei und langlebig ist.

 

Etwaige Förderungen aufgrund der Sportförderrichtlinien des Landessportbundes Niedersachsen, des Landkreises Ammerland sowie der Gemeinde Edewecht kommen für diese Maßnahme allerdings nicht in Betracht, da über die Richtlinien nur Maßnahmen gefördert werden, die für die Ausübung des jeweiligen Sportes erforderlich sind.

 

Allerdings wird aus Sicht der Verwaltung die Aufstellung des gewünschten Zaunes befürwortet, da dadurch die Anzahl der „ungebetenen“ Besucher der Sportanlage massiv eingeschränkt werden würde.

 

Es wird vorgeschlagen, dem SV Friedrichsfehn e.V. in Anlehnung an die Sportförderrichtlinie der Gemeinde Edewecht einen Zuschuss zur Errichtung eines Zaunes in Höhe von einem Drittel der nachgewiesenen Kosten, maximal aber 3.000,- €, zu gewähren.


Beschlussvorschlag:

Dem SV Friedrichsfehn e.V. wird für die Aufstellung eines Zaunes vom hinteren Bereich der Mehrzweckhalle entlang des Parkplatzes der Kindertagesstätte Lüttefehn bis zum angrenzenden Wall eine einmalige Zuwendung in Höhe von einem Drittel der anfallenden Kosten, maximal jedoch 3.000,- € gewährt. Nach der Durchführung aller Arbeiten hat der Verein der Gemeinde Edewecht einen Verwendungsnachweis vorzulegen.


Anlagen:

Anträge des SV Friedrichsfehn e.V.

Luftbild des Sportgeländes Friedrichsfehn