Betreff
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN auf Freihaltung der Grünflächen in den Kreuzungsbereichen Holljestraße/Oldenburger Straße sowie Hauptstraße/Espergöhler Bäke (Im Vieh) von Werbestellflächen
Vorlage
2016/FB II/2198
Aktenzeichen
FB II - 14.06.2016
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Keine finanziellen Auswirkungen.


Sachdarstellung:

In der Sitzung des Rates vom 20.07.2015 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob innerhalb der Ortsdurchfahrt von Edewecht alternative Flächen für das Aufstellen von Werbeträgern für Veranstaltungen und zur Wahlkampfwerbung vorhanden sind, die im Eigentum der Gemeinde Edewecht stehen und für die bisherigen Aufstellflächen sowie für die potentiellen Alternativflächen Rahmenbedingungen zu erarbeiten, durch die eine für das Ortsbild verträgliche Plakatierung gewährleistet werden kann.

Bereits in der seinerzeitigen Beratung zu diesem Antrag wurde deutlich, dass es schwierig sein wird geeignete, gemeindeeigene Flächen zu finden, die a) zentral und für einen großen Personenkreis wahrnehmbar platziert sind und b) Grünflächen bzw. das Ortsbild geringfügig beeinträchtigen.

Letztendlich muss festgestellt werden, dass es keine weiteren öffentlichen Flächen im Ort Edewecht gibt, die diese Eigenschaften erfüllen. Daher schlägt die Verwaltung vor, in der Zeit der Wahlwerbung auch diese beiden umstrittenen Flächen für die festen Stelltafeln, die die Gemeinde aufstellt, weiter zu nutzen. Diese Stelltafeln werden nach der Wahl wieder entfernt und somit besteht keine Möglichkeit des Missbrauchs. Diese Flächen sollten jedoch für Großflächenplakate und Stellwände für Veranstaltungen nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Hierfür sollten die Veranstalter ggf. auf private Flächen zurückgreifen.

Derzeit gibt es zwei Möglichkeiten, Werbung bei der Gemeinde Edewecht zu beantragen:

a)    Plakatierung an Straßenlaternen

Die örtlichen Vereine haben für ihre Veranstaltungen (Schützen-, Dorffeste etc.) die Möglichkeit, innerhalb der geschlossenen Ortsdurchfahrt eine Plakatierungsgenehmigung für Straßenlaternen zu beantragen. Auf die Rahmenbedingungen hatte man sich seinerzeit im Verwaltungsausschuss verständigt:

1.   Eine Erlaubnis zur Werbung im öffentlichen Verkehrsraum für nicht ständig wiederkehrende Veranstaltungen – hierunter fallen z.B. Discoveranstaltungen von Vereinen bei Schützenfesten und ähnlichem, wird dem Veranstalter kostenfrei erteilt, da Vereine in der Regel gemeinnützig sind.

2.   Eine Erlaubnis zur Werbung im öffentlichen Verkehrsraum für ständig wiederkehrende Veranstaltungen für gewerbliche Veranstalter wird nicht erteilt. Diesen Veranstaltern kann durchaus zugemutet werden, andere Werbeträger (Zeitungen, Internet etc.) in Anspruch zu nehmen.

3.   Ebenso wird eine Werbung nicht zugelassen für Veranstaltungen aller Art, also sowohl gewerbliche als auch nicht gewerbliche, die außerhalb des Gemeindegebietes liegen. Dies gilt nicht bei Veranstaltungen von überörtlicher Bedeutung (z.B. Rhodoausstellung und Messen/Konzerten in der Weser-Ems-Halle).

4.   Die Erlaubnis ist bei der Gemeinde zu beantragen und wird schriftlich erteilt.

5.   Die Erlaubnis wird in der Regel unter folgenden Auflagen erteilt:

·       Kontingentierung – differenziert nach Größe der jeweiligen Ortschaft –

·       Befestigung mit Mastschellen

·       Werbezeitraum 10 Tage vor bis 2 Tage nach der Veranstaltung

·       Auswahl der Ortschaften – einvernehmlich mit dem Veranstalter festlegen

6.   An den grün ummantelten Laternen ist das Plakatieren verboten.

b)   Banner am Marktplatz

Mit der Neugestaltung des Marktplatzes wurden an beiden Einfahrtsbereichen zum Platz aus Richtung Hauptstraße und aus Richtung Bahnhofstraße Masten aufgestellt, an denen Werbebanner aufgehängt werden können. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde hat beschlossen, diese Masten den Vereinen der Gemeinde zeitweise für Werbezwecke zur Verfügung zu stellen. Hierüber hatte die Verwaltung alle Vereine schriftlich informiert.

 

Im Laufe der letzten Jahre sind immer mehr Veranstalter dazu übergegangen, große Werbestellwände aufzustellen, was insbesondere beim Denkmal an der Holljestraße überhandgenommen hat. Was zu Anfang noch überschaubar war, da die ersten Veranstalter das im Rathaus anmeldeten, hat sich immer mehr verselbständigt. Momentan hat die Verwaltung einige Veranstalter bereits mündlich informiert, dass am Denkmal der Holljestraße und an der Hauptstraße Espergöhler Bäke keine Werbetafeln mehr aufgestellt werden sollten. Nach Abschluss der politischen Beratungen wäre eine schriftliche Benachrichtigung der Veranstalter und Vereine notwendig.

 

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob das Aufstellen der Werbestellwände nicht generell in allen Ortschaften auf gemeindeeigenen Grünflächen in Kreuzungsbereichen untersagt werden sollte (Stichwort: Ecke Dorfplatz Friedrichsfehn Dorfstraße/Ecke Friedrichsfehner Straße). Auch dort werden die Plakatwände von Jahr zu Jahr mehr, zumal der Ortsverein Friedrichsfehn mittlerweile Werbetafeln für wechselnde Veranstaltungen an den Ortseingängen hat, könnten diese genutzt werden.

 

Der Aktivkreis Handel & Handwerk Edewecht e.V. arbeitet derzeit an einem neuen Werbekonzept. Die Schilder an den Ortseingängen sollen durch neue ersetzt werden, wo dann der Aktivkreis selbst, aber auch örtliche Vereine werben können. Weitere Möglichkeiten kleinerer Stellflächen auf privaten Flächen sollen in diesem Zusammenhang auch geschaffen werden. Die Standplätze sollen gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung ermittelt werden.     


Beschlussvorschlag:

Das Aufstellen von Werbestellflächen auf öffentlichen Grünflächen in Kreuzungsbereichen der Gemeinde Edewecht wird ab sofort untersagt. Hiervon ausgenommen wird zu Zeiten des Wahlkampfes das Werben auf den festgelegten Stelltafeln, die die Gemeinde Edewecht zu diesem Zweck vorübergehend aufstellt, und durch das Aufstellen von Wahlgroßplakaten, für einen Zeitraum von in der Regel 4 bis 6 Wochen vor einer Wahl, erlaubt.