Antrag der SPD-Fraktion
Sachdarstellung:
Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 16.02.2016, „dass die Verwaltung beauftragt wird zu prüfen, wie die Belastung der Gemeindestraßen durch den zunehmenden Schwerlastverkehr reduziert werden kann. Alternativ mögliche Maßnahmen werden in Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt des Landkreises ermittelt und dem Straßen- und Wegeausschuss zur weiteren Beratung vorgetragen“.
Der Antrag der SPD-Fraktion ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Das Thema beschäftigt seit geraumer Zeit gleichermaßen die Gremien, die Verwaltung und die zuständigen Verkehrsbehörden. Grundsätzlich gilt, dass gewichtsbeschränkte Straßen und Wege nur mit dem dafür zugelassenen Gesamtgewicht genutzt werden dürfen. Wer über dieses zulässige Gesamtgewicht hinaus eine Straße oder einen Weg nutzen will, hat hierfür eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beantragen. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen ist der Landkreis als untere Straßenverkehrsbehörde. Für die Gemeindestraßen im Bereich der Gemeinde Edewecht gelten klare Regelungen, die der Landkreis auch in die jeweiligen Ausnahmegenehmigungen übernimmt:
1. |
Das Gesamtgewicht der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge darf 26 to mit folgender Einschränkung nicht übersteigen: wegen starker
Beschädigungen der in der Anlage aufgeführten Straßen und Wege mit
Mooruntergrund wird eine Ausnahmegenehmigung nur für das Befahren mit
Fahrzeugen bis 6 to Achslast erteilt; d.h. 2-Achs-LKW 12 to, 3-Achs-Lkw oder Hänger 18 to, 1–Achs-Hänger 6 to. Für
schwerere Fahrzeuge sind darüber
hinaus zeitlich befristete Einzelanträge mit Gewichts- und Fahrroutenangabe
zu stellen. |
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2. |
Die Ausnahmegenehmigung gilt nicht
für Sandwege. Hierfür sind Einzelgenehmigungen zu beantragen. |
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3. |
Die Ausnahmegenehmigung ist bis zum ………..
zu befristen. |
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4. |
Die Straßen dürfen nur mit einer
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h befahren werden. |
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5. |
Es dürfen innerhalb der Gemeinde Edewecht
lastbeschränkte Gemeindestraßen nur für die Durchführung von Aufträgen
(Kundenbedienung) in Anspruch genommen werden. Zum Zwecke einer
Wegstreckenabkürzung, also ohne dass eine Kundenbedienung erfolgt, dürfen
lastbeschränkte Gemeindestraßen nicht befahren werden. |
(Die im vorstehenden Text angesprochene Anlage mit den Straßen und Wegen mit Mooruntergrund ist dieser Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt.)
Sollten höhere Gewichte auf den
Straßen bewegt werden, ist dieses besonders zu beantragen und die
entsprechenden Fahrten werden mit weiteren Auflagen (z. B. vorherige Anmeldung
von Fahrtzeiten, konkrete Festlegung von Fahrtrouten) begleitet.
In der Regel wurden und werden von den gewerblichen Unternehmen die entsprechenden Ausnahmegenehmigungen auch beantragt. Eine Kontrolle seitens der Gemeinde ist allerdings schwierig wenn nicht gar unmöglich, weil die Gemeinde nicht befugt ist, Fahrzeuge anzuhalten und „auf die Waage zu bringen“. Hierfür sind der Landkreis bzw. die Polizei zuständig, deren personelle Möglichkeiten für diese Aufgabe erfahrungsgemäß aber sehr begrenzt sind.
Problematisch gestaltet sich die Situation mit den landwirtschaftlichen Fahrzeugen, wobei schon eine Abgrenzung zu landwirtschaftlichen Lohnunternehmen sehr schwierig ist. Landkreisweit wurde bei diesen Fahrzeugen in der Vergangenheit auf Ausnahmegenehmigungen verzichtet. Mit der in den vergangenen Jahren eingetretenen enormen Vergrößerung der landwirtschaftlichen Fahrzeuge und der damit verbundenen Zunahme an Gewicht steigt das Interesse der Gemeinden und auch des Landkreises daran, hier verbindliche Regeln für die Benutzung der Straßen und Wege zu treffen, und zwar auf der Grundlage der gesetzlichen Anforderungen der Straßenverkehrsverordnung. Hierzu werden seit geraumer Zeit gemeinsame Gespräche zwischen dem Landkreis, der Polizei und allen Ammerlandgemeinden, aber auch mit der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und den Straßenmeistereien geführt. Abschließende, zukunftsweisende Ergebnisse stehen hierzu allerdings noch aus.
Es wäre naheliegend, wenn der Antrag der SPD-Fraktion in diese bereits aktuell geführten Diskussionen mit einfließt.
Beschlussvorschlag:
Ist in der Sitzung zu erarbeiten.
Anlagen:
- Antrag
der SPD-Fraktion
- Übersicht mit den stark beschädigten Gemeindestraßen und Wegen mit Mooruntergrund