Betreff
Reduzierung der Belastung der Gemeindestraßen durch den zunehmenden Schwerlastverkehr,
Antrag der SPD-Fraktion
Vorlage
2016/FB III/2176
Aktenzeichen
FB III Ka/En
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 16.02.2016, „dass die Verwaltung beauftragt wird zu prüfen, wie die Belastung der Gemeindestraßen durch den zunehmenden Schwerlastverkehr reduziert werden kann. Alternativ mögliche Maßnahmen werden in Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt des Landkreises ermittelt und dem Straßen- und Wegeausschuss zur weiteren Beratung vorgetragen“.

Der Antrag der SPD-Fraktion ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Das Thema beschäftigt seit geraumer Zeit gleichermaßen die Gremien, die Verwaltung und die zuständigen Verkehrsbehörden. Grundsätzlich gilt, dass gewichtsbeschränkte Straßen und Wege nur mit dem dafür zugelassenen Gesamtgewicht genutzt werden dürfen. Wer über dieses zulässige Gesamtgewicht hinaus eine Straße oder einen Weg nutzen will, hat hierfür eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beantragen. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen ist der Landkreis als untere Straßenverkehrsbehörde. Für die Gemeindestraßen im Bereich der Gemeinde Edewecht gelten  klare Regelungen, die der Landkreis auch in die jeweiligen Ausnahmegenehmigungen übernimmt:

 

1.

Das Gesamtgewicht der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge darf 26 to mit folgender Einschränkung  nicht übersteigen: wegen starker Beschädigungen der in der Anlage aufgeführten Straßen und Wege mit Mooruntergrund wird eine Ausnahmegenehmigung nur für das Befahren mit Fahrzeugen bis 6 to Achslast erteilt; d.h. 2-Achs-LKW 12 to, 3-Achs-Lkw  oder Hänger 18 to, 1–Achs-Hänger 6 to. Für schwerere Fahrzeuge  sind darüber hinaus zeitlich befristete Einzelanträge mit Gewichts- und Fahrroutenangabe zu stellen.

 

 

2.

Die Ausnahmegenehmigung gilt nicht für Sandwege. Hierfür sind Einzelgenehmigungen zu beantragen.

 

 

3.

Die Ausnahmegenehmigung ist bis zum ……….. zu befristen.

 

 

4.

Die Straßen dürfen nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h befahren werden.

 

 

5.

Es dürfen innerhalb der Gemeinde Edewecht lastbeschränkte Gemeindestraßen nur für die Durchführung von Aufträgen (Kundenbedienung) in Anspruch genommen werden. Zum Zwecke einer Wegstreckenabkürzung, also ohne dass eine Kundenbedienung erfolgt, dürfen lastbeschränkte Gemeindestraßen nicht befahren werden.

 

 

(Die im vorstehenden Text angesprochene Anlage mit den  Straßen und Wegen mit Mooruntergrund ist dieser Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt.)

 

Sollten höhere Gewichte auf den Straßen bewegt werden, ist dieses besonders zu beantragen und die entsprechenden Fahrten werden mit weiteren Auflagen (z. B. vorherige Anmeldung von Fahrtzeiten, konkrete Festlegung von Fahrtrouten) begleitet.
 

In der Regel wurden und werden von den gewerblichen Unternehmen die entsprechenden Ausnahmegenehmigungen auch beantragt. Eine Kontrolle seitens der Gemeinde ist allerdings schwierig wenn nicht gar unmöglich, weil die Gemeinde nicht befugt ist, Fahrzeuge anzuhalten und „auf die Waage zu bringen“. Hierfür sind der Landkreis bzw. die Polizei zuständig, deren personelle Möglichkeiten für diese Aufgabe erfahrungsgemäß aber sehr begrenzt sind. 

 

Problematisch gestaltet sich die Situation mit den landwirtschaftlichen Fahrzeugen, wobei schon eine Abgrenzung zu landwirtschaftlichen Lohnunternehmen sehr schwierig ist. Landkreisweit wurde bei diesen Fahrzeugen in der Vergangenheit auf Ausnahmegenehmigungen verzichtet. Mit der in den vergangenen Jahren eingetretenen enormen Vergrößerung der landwirtschaftlichen Fahrzeuge und der damit verbundenen Zunahme an Gewicht steigt das Interesse der Gemeinden und auch des Landkreises daran, hier verbindliche Regeln für die Benutzung der Straßen und Wege zu treffen, und zwar auf der Grundlage der gesetzlichen Anforderungen der Straßenverkehrsverordnung. Hierzu werden seit geraumer Zeit gemeinsame Gespräche zwischen dem Landkreis, der Polizei und allen Ammerlandgemeinden, aber auch mit der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und den Straßenmeistereien geführt. Abschließende, zukunftsweisende Ergebnisse stehen hierzu allerdings noch aus.

 

Es wäre naheliegend, wenn der Antrag der SPD-Fraktion in diese bereits aktuell geführten  Diskussionen mit einfließt.


Beschlussvorschlag:

Ist in der Sitzung zu erarbeiten.


Anlagen:

-       Antrag der SPD-Fraktion

-       Übersicht mit den stark beschädigten Gemeindestraßen und Wegen mit Mooruntergrund