Betreff
Widmung eines Trauortes
Haus der Begegnung
Vorlage
2016/FB II/2152
Aktenzeichen
FB II - 24.05.2016
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Für die Widmung und die künftige Nutzung der gewidmeten Räumlichkeit werden der Gemeinde Edewecht keine Kosten entstehen. Die jeweiligen Brautpaare haben hierfür keine zusätzlichen Gebühren zu entrichten.


Sachdarstellung:

Das Rathaus der Gemeinde Edewecht wird in den nächsten zwei Jahren umgebaut und modernisiert werden. Der Umbau- und Modernisierungsbereich betrifft auch das bisherige Trauzimmer in der Gemeindeverwaltung, so dass es für diese Zeit notwendig ist, einen weiteren Trauort zu widmen. Im Rathaus selbst stehen keine freien Räumlichkeiten während der Bauphase zur Nutzung als Trauzimmer zur Verfügung. Es ist daher angedacht, im Haus der Begegnung das Zimmer des Schiedsmannes (Raum Nr. 3) als Trauzimmer zu widmen.

 

Der Schiedsmann, Herr Schlimbach, ist hierüber informiert und damit einverstanden, dass sein Büro für Trauungen genutzt wird. Terminkollisionen sind nicht zu erwarten, da die Schiedstermine in der Regel abends sind und die Trautermine mit ihm regelmäßig abgestimmt werden. Die übrigen Voraussetzungen für die Widmung als Trauort sind ebenfalls erfüllt, so dass verwaltungsseits vorgeschlagen wird, zur Sicherstellung der Durchführung von Trauungen den Raum Nr. 3 im Haus der Begegnung, Hauptstraße 86, in Edewecht als Trauort zu widmen.


Beschlussvorschlag:

Im Haus der Begegnung in Edewecht, Hauptstraße 86, wird der Raum Nr. 3 als Trauort der Gemeinde Edewecht bis zur Fertigstellung eines neuen Trauzimmers im Rathaus der Gemeinde Edewecht gewidmet. Die Gemeinde Edewecht verfügt bei diesen Räumlichkeiten über das alleinige Dispositionsrecht für die Zeit der Trauungen.