Betreff
Mitwirkung von Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit hier: Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Schöffenwahl - Geschäftsjahre 2014 - 2018
Vorlage
2013/FB I/1297
Aktenzeichen
FB I - Lü
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

 

Die Gemeinde Edewecht hat dem Amtsgericht Westerstede nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und dem dazu ergangenen Erlass 14 Personen zu benennen, die in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl der Geschäftsjahre 2014 - 2018 aufgenommen werden sollen. Zudem sind dem Landkreis Ammerland mindestens 6 Personen für die Vorschlagsliste der Jugendschöffen zu benennen. Über die Aufstellung der Vorschlagsliste für Jugendschöffen entscheidet der Jugendhilfeausschuss.

 

Am 14.03.2013 wurde in der NWZ über die bevorstehende Schöffenwahl informiert. Insgesamt haben sich bis zum Einsendeschluss am 14. April 2013 58 Bürgerinnern und Bürger für ein Schöffen- und / oder Jugendschöffenamt beworben.

 

Aus den eingegangen Bewerbungen ist unter Beachtung der §§ 32 bis 35 GVG eine Vorschlagsliste aufzustellen. Auf den beigefügten Auszug aus dem GVG wird verwiesen.

 

Es wird gebeten, aus der Aufstellung 14 Personen für die Vorschlagsliste der Schöffenwahl und 6 Personen für die Vorschlagsliste der Jugendschöffen zu benennen.


Anlagen:

 

Bewerberaufstellung

§§ 32 – 35 GVG