Betreff
Neufassung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Edewecht, hier: Beschluss zur Neubekanntmachung
Vorlage
2013/FB III/1284
Aktenzeichen
FB III - Ko
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

In der Sitzung des Bauausschusses am 04.02.2013 wurde von Herrn Dipl.-Ing. Janssen vom Büro NWP, Oldenburg, ein Zwischenergebnis hinsichtlich der Digitalisierung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Edewecht vorgestellt. Zwischenzeitlich steht die digitale Zusammenführung der Daten aus sämtlichen bisher durchgeführten Änderungen und Ergänzungen einschließlich der Berichtigungen des Flächennutzungsplanes im Zuge der Aufstellung von Bebauungsplänen im sog. beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB vor ihrem Abschluss.

 

Das Dokument wird damit den planungsrechtlichen Stand darstellen, den der Flächennutzungsplan mit der zurzeit beim Landkreis Ammerland zur Genehmigung vorliegenden 86. Flächennutzungsänderung für das ehemalige Ziegeleigelände in Jeddeloh I und der 88. Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 176 „Rotdornweg“ erreicht hat.

 

Herr Dipl.-Ing. Diedrich Janssen vom Büro NWP wird in der Sitzung das Dokument anhand einer Präsentation vorstellen.

 

Nach einer noch von der Verwaltung vorzunehmenden detaillierten Prüfung des neuen Dokuments auf Vollständigkeit und Richtigkeit der übernommenen Darstellungen kann der Flächennutzungsplan gemäß § 6 Abs. 6 BauGB neu bekannt gemacht werden.

 

Ab dem Zeitpunkt der Neubekanntmachung erfolgen alle zukünftigen Änderungen und Berichtigungen des Flächennutzungsplanes auf Basis dieses neu bekannt gemachten Planes. Die Nummerierung der Änderungen erfolgt dann wieder aufsteigend als 1., 2. usw. Änderung. Dies hat zur Folge, dass nach erfolgter Neubekanntmachung die bereits im Verfahren befindliche 89. und 90. Änderung des ursprünglichen Flächennutzungsplanes als 1. und 2. Änderung des neu bekannt gemachten Planes abgeschlossen werden.

 

Da keine weiteren beratungsrelevanten Verfahrensschritte mehr erforderlich sind, sollte dem Rat über den Verwaltungsausschuss folgender Beschlussvorschlag unterbreitet werden:


Beschlussvorschlag:

1.      Die Planzeichnung des Flächennutzungsplanes, in der alle durchgeführten Änderungen und Ergänzungen einschließlich der Berichtigungen in den Fällen des § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB dargestellt sind, wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 6 Abs. 6 BauGB den Flächennutzungsplan in der Fassung, den er durch die vom Rat der Gemeinde Edewecht in seiner Sitzung am 17.12.2013 beschlossenen 86. Änderung und der mit Beschluss des Rates vom 05.03.2013 über den Bebauungsplan Nr. 176 „Rotdornweg“ erfolgten 88. Berichtigung des Flächennutzungsplanes erreicht hat, neu bekannt zu machen.