Sachdarstellung:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.06.2012 beschlossen, dass der Flächennutzungsplan der Gemeinde Edewecht mit allen gültigen Änderungen in digitalisierter Form neu gezeichnet und anschließend nach entsprechender Beschlussfassung im Rat der Gemeinde neu bekannt gemacht wird. Zurzeit ist das Ingenieurbüro NWP, Oldenburg, damit befasst, die entsprechenden Daten aufzuarbeiten und in die Planung einzustellen. Es ist vorgesehen, dass das Büro NWP zum Sachstand in der Sitzung berichtet.
Die Berichterstattung in der
Presse zur Neufassung des Flächennutzungsplanes hat dazu geführt, dass
inzwischen ein erster Antrag auf Ausweisung von zusätzlichen Wohnbauflächen in
Friedrichsfehn eingegangen ist. Der Antrag richtet sich konkret auf die
Ausweisung von drei Grundstücken am Häherweg in Friedrichsfehn. Ein weiterer
Antrag wurde von Ratsherrn Krüger eingereicht. Dieser Antrag ist auf die
Ausweisung von Wohnbauflächen im Bereich Lindendamm/Zur Schule gerichtet und
bezieht sich u. a. auf entsprechende Überlegungen aus der Dorferneuerung in
Osterscheps Anfang der 90er Jahre. Beide Anträge sind dieser Berichtsvorlage
als Anlagen beigefügt. Wie oben bereits ausgeführt, bezieht sich die jetzt
anstehende Neufassung des Flächennutzungsplanes auf die bestehenden
planerischen Festsetzungen des ursprünglichen Flächennutzungsplanes und auf die
nachfolgenden rund 80 rechtsverbindlichen Änderungen. Eine Beratung der jetzt
eingereichten Anträge sollte zweckmäßigerweise dann erfolgen, wenn der „neue“
Flächennutzungsplan in Kraft gesetzt ist, dieses ggfs. jeweils im Rahmen
teilräumlicher Betrachtungen der künftigen Entwicklungen in Friedrichsfehn bzw.
in Osterscheps. Die Verwaltung wird die Antragsteller über diese Vorgehensweise
entsprechend informieren.
Anlagen:
- Antrag auf Ausweisung von Wohnbauflächen in Friedrichsfehn
-
Antrag auf Ausweisung von Wohnbauflächen in
Osterscheps