Betreff
89. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 178 für die Ausweisung von Wohnbauflächen nördlich der Lajestraße in Nord Edewecht II, hier: Erarbeitung eines Vorentwurfes und Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Behörden- u nd Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorlage
2013/FB III/1237
Aktenzeichen
FB III - Ko
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

In seiner Sitzung am 11.12.2012 wurde vom Verwaltungsausschuss der Aufstellungsbeschluss für die Durchführung der 89. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 178 gefasst. Mit dem Bebauungsplan soll auf einer von der Gemeinde erworbenen etwa 1,8 ha großen ehemaligen Baumschulfläche nördlich der Lajestraße ein Wohnbaugebiet ausgewiesen werden.

 

In den bisherigen Beratungen wurde u.a. angeregt, in diesem Bebauungsplan Festsetzungen für eine verdichtete Siedlungsbebauung aufzunehmen. Hierzu sollten im Zuge der Erarbeitung eines Vorentwurfes Vorschläge unterbreitet werden.

 

Das beauftragte Planungsbüro Diekmann & Mosebach, Rastede, hat zu einer denkbaren Gliederung und Gestaltung des Baugebiets inzwischen Vorschläge erarbeitet. Entsprechende Gestaltungsskizzen für drei denkbare Varianten sind dieser Beschlussvorlage als Anlage Nr. 1 beigefügt. Die 1. Variante stellt eine Bebauung überwiegend mit Reihenhäusern dar. In der 2. Variante liegt der Gliederung des Baugebiets die Festsetzung einer klassischen Einfamilienhausbebauung zugrunde. Die 3. Variante schlägt als vermittelnde Lösung die Möglichkeit einer gemischten Gliederung des Baugebiets mit einer Reihenhausbebauung im straßenseitigen und siedlungstechnisch geprägten Bereich und einer Einfamilienhausbebauung im rückwärtigen, zur freien Landschaft ausgerichteten Bereich vor. Der als Anlage Nr. 2 beigefügte Vorschlag für einen Vorentwurf des Bebauungsplanes spiegelt die Festsetzungen wider, die für eine Gliederung des Baugebiets entsprechend der 3. Variante erforderlich wäre. Da die Erschließungskonzeption bei allen drei Varianten gleich ist, wären auf den Vorentwurf auch die Varianten 1 und 2 durch Anpassung der Festsetzungen auf den Vorentwurf übertragbar.

 

Dipl.-Ing. Olaf Mosebach, Rastede, wird in der Sitzung zu den Planungsvarianten vortragen. Dabei wird Gelegenheit bestehen, die Vor- und Nachteile der Alternativen herauszuarbeiten.

 

Ziel der Beratung sollte letztlich sein, in der Sitzung eine Entscheidung für eine der Varianten zu treffen und auf dieser Grundlage die Durchführung der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung einzuleiten.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage von Vorentwürfen zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 178, die die städtebauliche Konzeption der in der Sitzung des Bauausschusses am 04.02.2013 vorgestellten Planungsvariante Nr.    beinhalten,

 

a)     die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planungen zu unterrichten sowie

b)     die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planungen berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.


Anlagen:

-          Konzeptvarianten

-          Vorentwurf