Sachdarstellung:
In seiner Sitzung am 11.12.2012 wurde vom Verwaltungsausschuss der Aufstellungsbeschluss für die Durchführung der 89. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 178 gefasst. Mit dem Bebauungsplan soll auf einer von der Gemeinde erworbenen etwa 1,8 ha großen ehemaligen Baumschulfläche nördlich der Lajestraße ein Wohnbaugebiet ausgewiesen werden.
In den bisherigen Beratungen wurde u.a. angeregt, in diesem Bebauungsplan Festsetzungen für eine verdichtete Siedlungsbebauung aufzunehmen. Hierzu sollten im Zuge der Erarbeitung eines Vorentwurfes Vorschläge unterbreitet werden.
Das beauftragte Planungsbüro Diekmann & Mosebach,
Rastede, hat zu einer denkbaren Gliederung und Gestaltung des Baugebiets
inzwischen Vorschläge erarbeitet. Entsprechende Gestaltungsskizzen für drei
denkbare Varianten sind dieser Beschlussvorlage als Anlage Nr. 1
beigefügt. Die 1. Variante stellt eine Bebauung überwiegend mit Reihenhäusern
dar. In der 2. Variante liegt der Gliederung des Baugebiets die Festsetzung
einer klassischen Einfamilienhausbebauung zugrunde. Die 3. Variante schlägt als
vermittelnde Lösung die Möglichkeit einer gemischten Gliederung des Baugebiets
mit einer Reihenhausbebauung im straßenseitigen und siedlungstechnisch geprägten
Bereich und einer Einfamilienhausbebauung im rückwärtigen, zur freien
Landschaft ausgerichteten Bereich vor. Der als Anlage Nr. 2 beigefügte
Vorschlag für einen Vorentwurf des Bebauungsplanes spiegelt die Festsetzungen
wider, die für eine Gliederung des Baugebiets entsprechend der 3. Variante
erforderlich wäre. Da die Erschließungskonzeption bei allen drei Varianten
gleich ist, wären auf den Vorentwurf auch die Varianten 1 und 2 durch Anpassung
der Festsetzungen auf den Vorentwurf übertragbar.
Dipl.-Ing. Olaf Mosebach, Rastede, wird in der Sitzung zu den Planungsvarianten vortragen. Dabei wird Gelegenheit bestehen, die Vor- und Nachteile der Alternativen herauszuarbeiten.
Ziel der Beratung sollte letztlich sein, in der Sitzung eine Entscheidung für eine der Varianten zu treffen und auf dieser Grundlage die Durchführung der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung einzuleiten.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage von
Vorentwürfen zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan
Nr. 178, die die städtebauliche Konzeption der in der Sitzung des
Bauausschusses am 04.02.2013 vorgestellten Planungsvariante Nr. beinhalten,
a)
die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die
Planungen zu unterrichten sowie
b)
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planungen berührt werden, gemäß § 4
Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.
Anlagen:
- Konzeptvarianten
-
Vorentwurf