Sachdarstellung:
- Sachstand und weitere Vorgehensweise
Auf die bisherigen Vorlagen (2012/III/104 vom 25.06.2012 sowie 2012/III/134 vom 01.10.2012) und Beschlüsse wird Bezug genommen. In der Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft der Sozialstation Edewecht (AG) am 29.11.2012 haben die Mitglieder Ev.-Luth. Kirchengemeinde Friedrichsfehn/Petersfehn, Kath. Kirchengemeinde St. Vinzenz Pallotti Bad Zwischenahn, Kath. Kirchengemeinde St. Willehad und das Ev. Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen e.V. ihren Austritt aus der AG zum 15.12.2012 erklärt. Damit verbleibt die Gemeinde Edewecht als einziges Mitglied in der AG. Für die weitere Abwicklung ist es nunmehr erforderlich, dass ein formeller Auflösungsbeschluss gefasst wird, damit die Sozialstation zunächst formell als Regiebetrieb auf die Gemeinde Edewecht übergehen kann, um sodann zusammen mit dem Regiebetrieb Alten- und Pflegeheim auf die AöR übergeleitet zu werden. Die Vertreter der Gemeinde Edewecht in der AG sollten daher angewiesen werden, die Auflösung der Arbeitsgemeinschaft der Sozialstation Edewecht zum 31.12.2012, 23:00 Uhr zu erklären.
- Benennung der Mitglieder des Verwaltungsrates
Gem. § 7 der Satzung besteht der Verwaltungsrat aus der Bürgermeisterin, fünf übrigen stimmberechtigten Mitgliedern und einer bei der Anstalt beschäftigten ebenfalls stimmberechtigten Person. Für sämtliche Mitglieder, außer der Vorsitzenden, wird ein Vertreter bestellt.
Die fünf übrigen stimmberechtigten Mitglieder des Verwaltungsrates werden vom Rat der Gemeinde Edewecht für die Dauer von grds. fünf Jahren nach den Grundsätzen des § 71 Abs. 6 NKomVG bestellt. Danach stehen den einzelnen Fraktionen und Gruppen folgende Sitze zu:
CDU/ Bündnis 90 /Die Grünen 3 Sitze
SPD 2
Sitze
Die Besetzung der Sitze ist durch Beschluss des Rates festzustellen.
- Beschluss
über den Stellenplan
Gem. § 13 der Satzung wird der erste Stellenplan der AöR durch den Gemeinderat beschlossen. Ein entsprechender Entwurf ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Der Entwurf entspricht im Wesentlichen dem bisherigen unter Teil C „Soziale Dienste“ erstellten Stellenplan der Gemeinde Edewecht. Änderungen ergeben sich insbesondere in dem Bereich der Aufgabenwahrnehmung für beide Einrichtungen. Durch die organisatorischen Veränderungen in der Pflegedienstleitung wird die Stelle der gemeinsamen PDL entsprechend der Bewertung durch den Kommunalen Arbeitgeberverband nach Entgeltgruppe 9 C ausgewiesen und mit einer Zulage in Höhe von 15 % der Anfangsgrundvergütung versehen. Die Position des Vorstandes findet sich aufgrund der beamtenrechtlichen Zuweisung im Stellenplan der Gemeinde wieder und ist daher für die AöR nicht auszuweisen.
Zudem werden nunmehr im Entwurf des Stellenplans auch die Stellen der Mitarbeiter/innen aufgeführt, die bereits überwiegend bzw. ausschließlich Aufgaben für die Sozialstation bzw. das Alten- und Pflegeheim wahrgenommen haben und bislang über die - künftig entfallenden - Geschäftsführungskosten abgerechnet wurden.
Auf die formelle
Ausweisung der Stelle einer stv. Pflegedienstleitung für das Alten- und
Pflegeheim ist bislang verzichtet worden. Durch die Neuorganisation wird diese
Ausweisung allerdings erforderlich. Die Bewertung erfolgt analog der Bewertung
der Stelle in der Sozialstation nach Entgeltgruppe 8 a.
Beschlussvorschlag:
- Die
Vertreter der Gemeinde in der Mitgliederversammlung der
Arbeitsgemeinschaft Sozialstation Edewecht werden angewiesen, die
Auflösung der Arbeitsgemeinschaft mit Wirkung zum 31.12.2012, 23:00 Uhr zu
beschließen.
Die Sozialstation Edewecht wird
sodann als Regiebetrieb auf die Gemeinde Edewecht übergehen und zusammen mit
dem Regiebetrieb Alten- und Pflegeheim Edewecht auf die Anstalt öffentlichen
Rechts überführt.
- Die
Besetzung des Verwaltungsrates wird beschlossen.
- Der
Stellenplan der Anstalt öffentlichen Rechts „Pflege Service Edewecht
ambulante und stationäre Pflege der Gemeinde Edewecht“ wird genehmigt.