Betreff
Ortsbürgerverein Scheps e.V.
Zuschuss für eine Erstausstattung der Begegnungsstätte Osterscheps
Vorlage
2016/FB II/2117
Aktenzeichen
FB II - 07.03.2016
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Für diese Maßnahme sind keine entsprechenden Finanzmittel im Haushalt 2016 eingeplant. Die hierfür notwendigen Finanzmittel in Höhe von 3.000,- € sollen nach Möglichkeit gemäß § 117 NKomVG überplanmäßig im Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung gestellt werden. Sofern hierfür keine ausreichenden Finanzmittel bereitgestellt werden können, sollte eine Einplanung der Finanzmittel im Haushaltsjahr 2017 erfolgen.


Sachdarstellung:

Der OBV Scheps e.V. beantragt die Bezuschussung von Ausstattungsgegenständen der neuen Begegnungsstätte, da die Räumlichkeiten unmöbliert angemietet wurden.

 

In der Vergangenheit wurden Ortsvereine bei der Erst- oder Ersatzbeschaffung von notwendigem Mobiliar mit einem Zuschuss von maximal 50 % der anfallenden Kosten bezuschusst.

 

Da in der Aufstellung des OBV einige Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände aufgelistet sind, die nicht bezuschusst werden können, wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, dem OBV einen Zuschuss in Höhe von 3.000,- € zu gewähren.


Beschlussvorschlag:

Dem OBV Scheps e.V. wird für die Anschaffung von Mobiliar für die Begegnungsstätte Osterscheps eine einmalige Zuwendung in Höhe von 3.000,- € gewährt. Nach Anschaffung aller Gegenstände hat der Verein der Gemeinde Edewecht einen Verwendungsnachweis vorzulegen.


Anlagen:

Antrag OBV Scheps