Zuschuss für eine Erstausstattung der Begegnungsstätte Osterscheps
Finanzierung:
Für diese Maßnahme sind keine entsprechenden Finanzmittel im Haushalt 2016 eingeplant. Die hierfür notwendigen Finanzmittel in Höhe von 3.000,- € sollen nach Möglichkeit gemäß § 117 NKomVG überplanmäßig im Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung gestellt werden. Sofern hierfür keine ausreichenden Finanzmittel bereitgestellt werden können, sollte eine Einplanung der Finanzmittel im Haushaltsjahr 2017 erfolgen.
Sachdarstellung:
Der OBV Scheps e.V. beantragt die Bezuschussung von Ausstattungsgegenständen der neuen Begegnungsstätte, da die Räumlichkeiten unmöbliert angemietet wurden.
In der Vergangenheit wurden Ortsvereine bei der Erst- oder Ersatzbeschaffung von notwendigem Mobiliar mit einem Zuschuss von maximal 50 % der anfallenden Kosten bezuschusst.
Da in der Aufstellung des OBV einige Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände aufgelistet sind, die nicht bezuschusst werden können, wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, dem OBV einen Zuschuss in Höhe von 3.000,- € zu gewähren.
Beschlussvorschlag:
Dem OBV Scheps e.V. wird für die
Anschaffung von Mobiliar für die Begegnungsstätte Osterscheps eine einmalige
Zuwendung in Höhe von 3.000,- € gewährt. Nach Anschaffung aller Gegenstände hat
der Verein der Gemeinde Edewecht einen Verwendungsnachweis vorzulegen.
Anlagen:
Antrag OBV Scheps