Betreff
Festsetzung der Abwassergebühr 2016
Vorlage
2015/Stab/2031
Aktenzeichen
FB I - Hol
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Aus der als Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2016 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2016 eine Abwassergebühr in Höhe von 1,49 € je cbm. Somit ergibt sich keine Veränderung zum Vorjahr.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung erfolgte auf Basis der bis zum 30.09.2015 angefallenen Kosten, wobei diese auf das gesamte Jahr hochgerechnet wurden.

 

Die Kontinuität der Abwassergebührenhöhe wird begünstigt durch die weiter gestiegene Abwassermenge eines Großeinleiters und die weiterhin günstige Verzinsung für die Kapitalkosten der EWE. Für die vertragsgemäße Zinsanpassung im Jahr 2016 stellt sich das niedrige Zinsniveau für die Gemeinde Edewecht sehr vorteilhaft dar. Die Verzinsung des Anlagevermögens reduziert sich von 1,86 % auf nunmehr 0.40 % (!). Dieser Zinseffekt wirkt sich positiv die Gebührenhöhe aus. Für die turnusgemäß alle 5 Jahre erfolgende Zinsanpassung wird die von der Bundesbank ermittelte Umlaufrendite von Anleihen der öffentlichen Hand zugrunde gelegt.

 

Die Investitionstätigkeit der EWE auf der Abwasserreinigungsanlage führt zwar zu Kostensteigerungen, die jedoch über Entnahmen aus dem Sonderposten für Gebührenausgleich abgefangen werden können. Ob dieser Sonderposten für eine gleichbleibende Gebührenhöhe in künftigen Jahren noch ausreicht, bleibt abzuwarten.


Beschlussvorschlag:

Der mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 01.12.2015 übersandte Entwurf der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2016 wird festgestellt. Die Abwassergebühr bleibt unverändert bei 1,49 €/m³.


Anlagen:

Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2016