Sachdarstellung:
Aus der als Anlage
beigefügten Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2016 ergibt sich
für das Haushaltsjahr 2016 eine Abwassergebühr in Höhe von 1,49 € je cbm. Somit
ergibt sich keine Veränderung zum Vorjahr.
Die
Gebührenbedarfsberechnung erfolgte auf Basis der bis zum 30.09.2015
angefallenen Kosten, wobei diese auf das gesamte Jahr hochgerechnet wurden.
Die Kontinuität
der Abwassergebührenhöhe wird begünstigt durch die weiter gestiegene
Abwassermenge eines Großeinleiters und die weiterhin günstige Verzinsung für
die Kapitalkosten der EWE. Für die vertragsgemäße Zinsanpassung im Jahr 2016
stellt sich das niedrige Zinsniveau für die Gemeinde Edewecht sehr vorteilhaft
dar. Die Verzinsung des Anlagevermögens reduziert sich von 1,86 % auf nunmehr
0.40 % (!). Dieser Zinseffekt wirkt sich positiv die Gebührenhöhe aus. Für die
turnusgemäß alle 5 Jahre erfolgende Zinsanpassung wird die von der Bundesbank
ermittelte Umlaufrendite von Anleihen
der öffentlichen Hand zugrunde gelegt.
Die
Investitionstätigkeit der EWE auf der Abwasserreinigungsanlage führt zwar zu
Kostensteigerungen, die jedoch über Entnahmen aus dem Sonderposten für
Gebührenausgleich abgefangen werden können. Ob dieser Sonderposten für eine
gleichbleibende Gebührenhöhe in künftigen Jahren noch ausreicht, bleibt
abzuwarten.
Beschlussvorschlag:
Der mit der
Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 01.12.2015
übersandte Entwurf der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2016
wird festgestellt. Die Abwassergebühr bleibt unverändert bei 1,49 €/m³.
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2016