Betreff
Festsetzung des Hebesatzes für die Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2016
Vorlage
2015/FB I/2027
Art
Beschlussvorlage
Sachdarstellung:
Die Kalkulation
der Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2016 ergibt sich aus der Anlage.
Bedingt durch
erhöhte Kosten beim Winterdienst und bei der Reinigung der Einlaufschächte
konnte der bisherige Gebührensatz von 0,92 € nicht gehalten werden. Es
errechnet sich nunmehr ein kostendeckender Gebührensatz von 0,94 € je Meter
Straßenfront.
Es wird vorgeschlagen, dem Rat über den Verwaltungsausschuss folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:
Beschlussvorschlag:
- Die
Straßenreinigungsgebühr beträgt ab dem 1. Januar 2016 je Meter
Straßenfront 0,94 €.
- Der als Anlage vorgelegte
Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Edewecht über die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren wird als Satzung beschlossen.
Anlagen:
- Kalkulation Straßenreinigungsgebühren
- Entwurf Satzungsänderung