Betreff
Festsetzung des Hebesatzes für die Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2016
Vorlage
2015/FB I/2027
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2016 ergibt sich aus der Anlage.

Bedingt durch erhöhte Kosten beim Winterdienst und bei der Reinigung der Einlaufschächte konnte der bisherige Gebührensatz von 0,92 € nicht gehalten werden. Es errechnet sich nunmehr ein kostendeckender Gebührensatz von 0,94 € je Meter Straßenfront.

 

Es wird vorgeschlagen, dem Rat über den Verwaltungsausschuss folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:


Beschlussvorschlag:

  1. Die Straßenreinigungsgebühr beträgt ab dem 1. Januar 2016 je Meter Straßenfront 0,94 €.
  2. Der als Anlage vorgelegte Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Edewecht über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren wird als Satzung beschlossen.

Anlagen:

 

-       Kalkulation Straßenreinigungsgebühren

-       Entwurf Satzungsänderung