Betreff
Anträge auf Beseitigung von Bäumen
Vorlage
2015/FB III/2011
Aktenzeichen
FB III Ka/En
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Evtl. entstehende Kosten werden im Rahmen der Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen abgewickelt.


Sachdarstellung:

Der Gemeinde liegen drei Anträge auf Beseitigung von Bäumen im öffentlichen Bereich vor, die dieser Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt sind. Der besseren Übersicht wegen wurden den Anträgen Übersichtspläne beigegefügt. Es handelt sich im Einzelnen um folgende Anliegen:

 

Antrag von Herrn Bekaan für verschiedene Anlieger im Bereich Kleinbahnwanderweg/Schepser Damm in Süd Edewecht

Hier handelt es sich um acht amerikanische Eichen, die vor einigen Jahren von dem Anlieger Gersema auf freiwilliger Basis am Kleinbahnwanderweg gepflanzt wurden und die sich danach in unterschiedlicher Weise entwickelt haben. Begründet wird die Beseitigung der Bäume, dass der Bereich mit der ersatzweisen Pflanzung einer Buchenhecke gestalterisch aufgewertet werden soll. Dabei wird darauf hingewiesen, dass auf der gegenüberliegenden Seite des Weges im vergangenen Jahr bereits eine Buchenhecke angelegt wurde. Die örtliche Situation wurde im Rahmen der Bereisung des Straßen- und Wegeausschusses besichtigt.

 

Antrag von Frau Witteck und Herrn Säfken im Bereich Kleinbahnwanderweg / Dierkshof in Süd Edewecht  

Hier handelt es sich um 7 wild aufgewachsene Stieleichen mit einem Durchmesser von 15 bis 30 cm. Die Bäume stehen mit einem Abstand von 1 m zur Grundstücksgrenze, so dass die Kronen mehrere Meter in das Grundstück der Antragsteller hineinragen. Es besteht Rechtsanspruch auf das Zurückschneiden der überstehenden Äste, was dazu führen würde, dass die Baumkronen vollkommen einseitig ausgebildet werden, so dass aus diesem Grund die Bäume beseitigt werden sollten.

 

Antrag von Herrn Rothenburg im Bereich Sperberweg in Friedrichsfehn

Betroffen sind 2 Sumpfeichen, die von der Gemeinde im Zusammenhang mit der Herstellung von Baumbeeten im Sperberweg vor etwa 20 bis 25 Jahren gepflanzt wurden. Herr Rothenburg weist darauf hin, dass die Äste der Bäume bis zu 5 m in sein  Grundstück hineinragen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Kronen einzukürzen und die Kronen soweit zurück zu schneiden, dass sie nicht mehr in das Nachbargrundstück hineinragen. Bei der Entscheidung über den Antrag ist zu berücksichtigen, dass in vielen vergleichbaren Lagen Bäume im öffentlichen Straßenbereich stehen, wo ebenfalls die Beseitigung von Bäumen gefordert werden könnte. Die Entscheidung über diesen Antrag könnte damit Vorbildwirkung haben. Andererseits wurden in neueren Wohngebieten eher kleinere Bäume als Sumpfeichen gepflanzt, so dass hier in Erwägung gezogen werden könnte, die Sumpfeichen zu entfernen und durch andere Bäume zu ersetzen. Die Bäume wurden ebenfalls bei der letzten Bereisung des Ausschusses besichtigt.

 

Zusammenfassend wird seitens der Verwaltung festgestellt, dass lediglich bei den sieben Stieleichen im Bereich Kleinbahnwanderweg/Dierkshof die rechtliche Verpflichtung besteht, die Bäume zu beseitigen. Bei den anderen Anträgen besteht die Möglichkeit, entweder die Bäume ganz zu beseitigen oder die über die Grundstücksgrenzen hinausragenden Äste zurück zu schneiden bzw. die Baumkronen einzukürzen oder die großen Eichen durch eine Hecke oder kleinere Bäume zu ersetzen.


Beschlussvorschlag:

Ist in der Sitzung zu erarbeiten.


Anlagen:

-       Anträge und Übersichtspläne