Betreff
Ortsbürgerverein "Scheps" e.V.
Übernahme von Mietkosten für den Ortsbürgerverein "Scheps" e.V.
Vorlage
2015/FB II/1993
Aktenzeichen
FB II - 10.11.2015
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die notwendigen Finanzmittel von insgesamt 2.000 Euro stehen im Budget für die bestehenden Dorfgemeinschaftshäuser nicht mehr ausreichend zur Verfügung, können jedoch im Teilhaushalt des Fachbereiches gedeckt werden.


Sachdarstellung:

Der OBV Scheps e.V. beantragt mit E-Mail vom 29. April 2015 die Übernahme der Mietkosten für die Anmietung von Räumen in Osterscheps für die Arbeit des Ortsbürgervereins. Der OBV hatte seit 01.01.2015 Räumlichkeiten zur Größe von rd. 78 qm angemietet, um dort Materialien zu lagern und Besprechungen durchzuführen. Der OBV ist grundsätzlich auch bereit, die Besprechungsräume auch anderen Vereinen, Verbänden und Gruppierungen im Ort zur Verfügung zu stellen.

 

Die Gemeinde Edewecht unterhält in verschiedenen Ortschaften Dorfgemeinschaftsanlagen. Eine solche Anlage steht in Scheps nicht zur Verfügung. Für die anderen Dorfgemeinschaftsanlagen werden von der Gemeinde Edewecht Kosten übernommen. Andere Räumlichkeiten zur Nutzung für die Ortschaft stehen nicht zur Verfügung. Insoweit wird verwaltungsseits vorgeschlagen, die Mietkosten für die bereits angemieteten Räumlichkeiten ab Antragstellung zu übernehmen. Die Miete einschließlich Nebenkosten beträgt 250 Euro monatlich. Nach der bisherigen Verwaltungspraxis kann sodann eine Übernahme der Mietkosten ab Antragstellung, somit ab 01.05.2015 für die Zukunft erfolgen. Der Mietvertrag ist zunächst auf eine feste Laufzeit bis 2019 mit einer Verlängerungsklausel um jeweils ein Jahr, sofern nicht gekündigt wird, abgeschlossen worden.


Beschlussvorschlag:

Für den Ortsbürgerverein „Scheps“ e.V. werden die entstehenden Mietkosten für die Anmietung von Räumen in Osterscheps ab Mai 2015 für die Laufzeit des Mietvertrages in Höhe von 250 Euro monatlich übernommen und erstattet werden.


Anlagen:

Antrag OBV Scheps