Betreff
Schaffung eines Kunstrasenplatzes, Prüfauftrag
Vorlage
2015/FB II/1992
Aktenzeichen
FB II - 10.11.2015
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Für die Schaffung eines Kunstrasenplatzes könnte eine Förderung des Landkreises Ammerland nach der dortigen Sportförderrichtlinie in Anspruch genommen werden. Gleiches gilt für den Bau einer Flutlichtanlage. Für beide Maßnahmen gelten Förderhöchstbeträge, so dass für den Sportplatz maximal 50.000 Euro und für die Flutlichtanlage maximal 15.000 Euro Förderung zu erzielen wären. Der Restbetrag wäre aus gemeindlichen Finanzmitteln zu finanzieren. Finanzmittel sind bislang für die Durchführung einer solchen Maßnahme noch nicht eingeplant. In Anbetracht der Vielzahl der in den nächsten Jahren anstehenden Großprojekten wie Rathausumbau, Neubau Alten- und Pflegeheim, Mensaneubau in Friedrichsfehn, usw. wird eine zeitnahe Umsetzung eines weiteren Bauprojektes schwierig. Die Maßnahme sollte daher in die Prioritätenliste unter Stufe III – notwendige Maßnahmen aufgenommen werden und für die Folgejahre vorgesehen werden.


Sachdarstellung:

Der Sport- und Kulturausschuss hat sich in den Sitzungen vom 24.02. und 20.10.2014 bereits mit der Thematik der Schaffung eines neuen Trainingsplatzes im Zusammenhang mit dem Antrag des SSV Jeddeloh II beschäftigt. Seinerzeit ist der Verwaltung ein umfassender Prüfauftrag erteilt worden. In der Sitzung vom 20.10.2014 ist darüber berichtet worden, dass die Herrichtung eines Kunstrasenplatzes auf dem Gelände an der Wischenstraße Kosten von mehr als 640.000 Euro verursachen würde. In der Zwischenzeit sind Gespräche mit dem VfL Edewecht und dem SSV Jeddeloh geführt worden.

 

Die Schaffung eines Kunstrasenplatzes an zentraler Stelle im Gemeindegebiet, welcher von der Gemeinde Edewecht hinsichtlich der Nutzungszeiten verwaltet werden würde, wäre zur Entlastung der Fußballvereine als optimale Ergänzung der vorhandenen Angebote anzusehen. Es wurde herausgearbeitet, dass sich der Sportplatz bei der Außenstelle des Gymnasiums Bad Zwischenahn-Edewecht hierfür anbieten würde.

 

Der Fachbereich III hat daraufhin den Standort geprüft und eine Kostenkalkulation für die Herrichtung des Platzes erarbeitet. Es wären hierfür Kosten in Höhe von rd. 570.000 Euro zu veranschlagen. Hierin inbegriffen ist bereits die Herrichtung eines notwendigen Ballfangzaunes. Hinzugerechnet werden müsste die Schaffung einer Flutlichtanlage, da der Betrieb insbesondere in der dunklen Jahreszeit und bei Schlechtwetter vorgesehen werden muss.

 

Der Trainingsbetrieb für die Herren- und Damenmannschaften wäre jeweils in den Abendstunden zu berücksichtigen, so dass die Jugendspiele, die derzeit auf dem Gelände stattfinden, dort auch weiterhin am Nachmittag und frühen Abend vorgesehen werden können.


Beschlussvorschlag:

Die Schaffung eines Trainingsplatzes – Kunstrasenplatz – nebst notwendiger Flutlichtanlage auf der Sportfläche an der Außenstelle des Gymnasiums Bad Zwischenahn-Edewecht wird befürwortet. Die Maßnahme soll für die Folgejahre in die Prioritätenliste unter Stufe III – notwendige Maßnahmen mit einer voraussichtlichen Gesamtinvestitionssumme von 600.000 Euro aufgenommen werden. Eine Umsetzung der Maßnahme, sobald es die weiteren Rahmenbedingungen erlauben, wird begrüßt.


Anlagen:

Lageplan, Kostenkalkulation