Betreff
Heimatverein Jeddeloh II
Einbau eines Parkettfußbodens im Dorfgemeinschaftshaus
Genehmigung und Gewährung eines Zuschusses
Vorlage
2015/FB II/1991
Aktenzeichen
FB II - 10.11.2015
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die notwendigen Finanzmittel für eine Förderung des Projektes wären über die Haushaltsplanungen 2016 zu berücksichtigen. Eine Förderung im Rahmen des „Leader“-Programmes wird aufgrund des geplanten Baubeginns nicht möglich sein. Hier wäre eine Projektförderung erst sehr viel später möglich. Die Förderwürdigkeit dieses Projektes im Rahmen des „Leader“ Programmes ist derzeit schwer beurteilbar.


Sachdarstellung:

Der Heimatverein Jeddeloh II e.V. beantragt mit Schreiben vom 14. Okt. 2015 die Genehmigung, in der Dorfgemeinschaftsanlage (DGA) in Jeddeloh II einen Teilbereich der Fliesen des Aufenthaltsraumes gegen einen Parkettboden austauschen zu dürfen. Ferner beantragt er die Gewährung eines Zuschusses für diese Maßnahme. Der Heimatverein hat entsprechende Angebote eingeholt und bevorzugt hierbei die Ausbauvariante A mit rd. 3.145 Euro Gesamtkosten. Der Verein weist darauf hin, dass der Austausch des Bodenbelags notwendig wird, weil die Volkstanzgruppen auf dem vorhandenen Fliesenboden Schwierigkeiten haben. Es lässt sich nur sehr schwer auf dem Bodenbelag tanzen. Der Verein möchte die Arbeiten Anfang 2016, während der Spielpause des SSV Jeddeloh, durchführen lassen und sichert die Übernahme eines Drittels der Kosten zu.

 

Zunächst wäre es aus Sicht der Verwaltung erforderlich, dass sich der Ortsverein als Hauptnutzer der DGA mit der Umbaumaßnahme einverstanden erklärt. Eine entsprechende Erklärung des Ortsvereins ist angefordert.

 

Die Brauchtumspflege ist ein wichtiger Bestandteil der Heimatpflege in der Gemeinde Edewecht. Hierzu zählen auch die Volkstanzgruppen. Es ist nachvollziehbar, dass das Tanzen auf Fliesenboden beschwerlicher ist als auf Parkettboden. Insoweit wäre eine solche Maßnahme aus Verwaltungssicht grundsätzlich förderfähig. Eine Förderung sollte in gleicher Art und Weise wie die sonstige Vereinsförderung erfolgen. Diese sieht grundsätzlich eine Drittelförderung vor. Damit wäre die Maßnahme mit einer Zuwendung in Höhe von 1.050 Euro seitens der Gemeinde Edewecht zu fördern. Damit verbliebe aufgrund der Zusicherung des Heimatvereins eine Unterdeckung der Maßnahme in Höhe von rd. 1.000 Euro. Insoweit müsste die Gewährung unter den Vorbehalt der gesicherten Gesamtfinanzierung der Maßnahme gestellt werden.


Beschlussvorschlag:

Dem Heimatverein Jeddeloh II e.V. wird der Einbau eines Parkettbodens im Aufenthaltsraum der Dorfgemeinschaftsanlage Jeddeloh II unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Ortsvereins Jeddeloh II und der gesicherten Gesamtfinanzierung gestattet. Zur Durchführung dieser Maßnahme wird dem Heimatverein bei Nachweis der Zustimmung und gesicherten Gesamtfinanzierung eine einmalige Zuwendung in Höhe von 1.050 Euro bewilligt. Der Verein hat bei Umsetzung der Maßnahme einen Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Maßnahme soll in Vorabstimmung mit dem Fachbereich III im Hause erfolgen.


Anlagen:

Antrag Heimatverein Jeddeloh II