Betreff
SV Eintracht Wildenloh
Erweiterung der vorhandenen Flutlichtanlage
Genehmigung und Gewährung eines Zuschusses
Vorlage
2015/FB II/1990
Aktenzeichen
FB II - 10.11.2015
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die notwendigen Finanzmittel wären im Rahmen der Haushaltsplanungen für 2016 zu berücksichtigen.


Sachdarstellung:

Der SVE Wildenloh beantragt mit Schreiben vom 24.09.2015 die Genehmigung der Erweiterung der vorhandenen Flutlichtanlage und bittet gleichzeitig um Gewährung eines Zuschusses zu den Anschaffungskosten der Anlage. Der Verein weist darauf hin, dass weitere Trainingsmöglichkeiten benötigt werden und es in der dunklen Jahreszeit ansonsten zu Problemen im Trainingsbetrieb kommt. Ein Angebot für diese Maßnahme ist vom Verein eingeholt worden, danach wäre mit Kosten in Höhe von rd. 4.400 Euro zu rechnen. Die Arbeiten würden in Eigenregie durchgeführt werden können.

 

Nach der Sportförderrichtlinie der Gemeinde Edewecht werden bauliche Maßnahmen erst ab einer Gesamtsumme von 5.000 Euro gefördert. Diese Summe wird nicht erreicht. Sofern man jedoch zu dem Ergebnis kommt, dass diese Maßnahme sinnvoll ist und als förderfähig betrachtet werden soll, käme maximal eine Drittelförderung in Betracht. Vor dem Hintergrund, dass der Verein bei 307 Gesamtmitgliedern rd. 49 % Jugendliche betreut, wäre eine Förderung mit einem Drittel angemessen. Zu beachten wäre jedoch, dass diese Maßnahme nicht vom Landkreis Ammerland gefördert werden wird, da die Mindestsumme von 7.500 Euro deutlich unterschritten wird. Insoweit käme eine Förderung der Maßnahme mit einer Zuwendung in Höhe von 1.460 Euro in Betracht.

 

Zunächst wäre jedoch im Vorfeld die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit dieser Maßnahme zu prüfen, um die immissionsrechtliche Zulässigkeit sicherzustellen. Eine mögliche Förderung wäre unter diesen Vorbehalt zu stellen.


Beschlussvorschlag:

Dem SVE Wildenloh wird unter dem Vorbehalt der baurechtlichen Genehmigung der Maßnahme die Erweiterung der vorhandenen Flutlichtanlage auf dem Sportgelände am Rotdornweg in Wildenloh gestattet. Hierfür wird dem Verein eine einmalige Zuwendung in Höhe von 1.460 Euro für den Fall der Genehmigung und Umsetzung der Maßnahme gewährt. Der Verein hat der Gemeinde Edewecht einen entsprechenden Verwendungsnachweis vorzulegen.


Anlagen:

Antrag SVE Wildenloh