Betreff
Schützenverein Jeddeloh I
Förderung einer elektronischen Scheibenanlage
Vorlage
2015/FB II/1989
Aktenzeichen
FB II - 10.11.2015
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die notwendigen Finanzmittel wären im Rahmen der Haushaltsplanungen für das Jahr 2016 einzuplanen.


Sachdarstellung:

Der Schützenverein Jeddeloh I möchte nunmehr auch auf eine elektronische Scheibenanlage umstellen wie bereits einige andere Edewechter Schützenvereine. Der Verein nimmt mit insgesamt sieben Mannschaften an Wettkämpfen auf Bezirks- und Kreisebene teil. Die neue Anlage verbessert die Trainingsmöglichkeiten und ist inzwischen im Wettkampfbereich Standard. Es ist vorgesehen, die Anlage im ersten Quartal 2016 in Falle einer Bewilligung zu beschaffen.

 

Der Verein verfügt derzeit über einen Mitgliederbestand von 75 Mitgliedern lt. Bestandsliste des Kreissportbundes, davon sind 12 % Jugendliche und 28 % Senioren. Der Antrag wäre damit für eine bestandssichernde Maßnahme in die Förderkategorie „GELB“ einzustufen. Dies entspricht einer maximalen Förderquote von bis zu 60 %. Der Verein beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 6.850 Euro unter Berücksichtigung einer Förderung durch den Landessportbund und den Landkreis Ammerland. Ebenso beabsichtigt der Verein 5.000 Euro Eigenmittel einzusetzen.

 

Die Gemeinde Edewecht hat einen entsprechenden Förderantrag an den Landkreis Ammerland am 12.08.2015 gesandt. Die Gemeinde Edewecht hat in der Vergangenheit ähnliche Anträge Edewechter Schützenvereine in ähnlicher Höhe ebenfalls gefördert.


Beschlussvorschlag:

Dem Schützenverein Jeddeloh I wird für den Einbau einer elektronischen Scheibenanlage eine Zuwendung in Höhe von 6.850 Euro bewilligt. Die Bewilligung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Förderungen durch den Landessportbund und Landkreis Ammerland gewährt werden. Die notwendigen Finanzmittel sind für das Haushaltsjahr 2016 einzuplanen. Nach Abschluss der Arbeiten ist der Verwaltung ein Verwendungsnachweis vorzulegen.


Anlagen:

Antrag Schützenverein Jeddeloh I