Betreff
73. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 159 für die frühere Sandabbaustelle Holt am Roten Steinweg in Friedrichsfehn, hier: Behandlung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Erarbeitung des Feststellungs- bzw. des Satzungsbeschlusses
Vorlage
2008/IV/120
Aktenzeichen
IV Ka
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Bauleitpläne in der jetzt vorliegenden Form nach Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander verabschiedet werden können. Die entsprechenden Beschlussvorschläge hierzu werden ggfs. seitens der Verwaltung in der Sitzung des Bauausschusses formuliert. Um Entscheidung wird gebeten.


Sachdarstellung:

In der Sitzung am 10.03.2008 hat der Verwaltungsausschuss die öffentliche Auslegung der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes

Nr. 159 beschlossen. Diese öffentliche Auslegung wurde inzwischen durchgeführt, und zwar in der Zeit vom 31.03.2008 bis zum 30.04.2008. Vor dieser öffentlichen Auslegung wurde – wie zuvor angekündigt – am 26.03.2008 im Landhaus Friedrichsfehn noch eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Diese Veranstaltung war von ca. 80 Besuchern gut besucht. Das Besprechungsprotokoll ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Während der anschließenden öffentlichen Auslegung wurden sowohl von den Trägern öffentlicher Belange als auch von privater Seite etliche Stellungnahmen eingereicht. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange liegen der Beschlussvorlage bei, ebenso in einer besonderen Anlage die dazugehörigen  Abwägungsvorschläge. Bisher war es üblich, den Beschlussvorlagen zu Bauleitplänen auch sämtliche private Eingaben beizufügen. Vorlagen für die Sitzungen waren nach der bisherigen Geschäftsordnung des Rates lediglich „ratsöffentlich“. Nach der neuen Fassung der Geschäftsordnung werden die Vorlagen über das Internet für alle Bürger zugänglich gemacht. Es ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig, Bürgern, die nicht Mitglied des Rates sind, die Eingaben mit Absender zugänglich zu machen. Daher wurden in einer Anlage zu dieser Beschlussvorlage die vorgetragenen Bedenken und Anregungen aus den privaten Eingaben nach Sachthemen aufgeschlüsselt und textlich dargestellt (vgl. die linke Spalte der Anlage). Rechts daneben befinden sich in dieser Anlage die dazugehörigen Abwägungsvorschläge, die auf die Realisierung der bisher durch die Bauleitplanung angestrebten städtebaulichen Ziele ausgerichtet sind. Die Verwaltung wird die privaten Stellungnahmen während der Sitzungen der Ratsgremien für die Ratsmitglieder zur Einsichtnahme vorhalten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, diese auch im Bauamt einzusehen.

 

Den Unterlagen sind weiterhin zwei nach der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen zur Planung am Holtsee beigefügt, und zwar ebenfalls in anonymisierter Form. Diese Eingaben sind, einerseits weil sie nach der Auslegungsfrist eingegangen sind und andererseits weil sie das bisher verfolgte Planungsziel unterstützen, im Abwägungsprozess zur Bauleitplanung nicht besonders zu behandeln und nur zur Kenntnis zu nehmen.


Anlagen:

-          Protokoll über die Informationsveranstaltung

-         Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und dazugehörige Abwägungsvorschläge

-         Zusammenfassung der privaten Eingaben und dazugehörige

      Abwägungsvorschläge

-         Zwei verfristete Eingaben von privater Seite