Beschlussvorschlag:
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die
Bauleitpläne in der jetzt vorliegenden Form nach Abwägung aller privaten und
öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander verabschiedet werden
können. Die entsprechenden Beschlussvorschläge hierzu werden ggfs. seitens der
Verwaltung in der Sitzung des Bauausschusses formuliert. Um Entscheidung wird
gebeten.
Sachdarstellung:
In der Sitzung am 10.03.2008 hat der Verwaltungsausschuss
die öffentliche Auslegung der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes und des
Bebauungsplanes
Nr. 159 beschlossen. Diese öffentliche Auslegung wurde
inzwischen durchgeführt, und zwar in der Zeit vom 31.03.2008 bis zum
30.04.2008. Vor dieser öffentlichen Auslegung wurde – wie zuvor angekündigt –
am 26.03.2008 im Landhaus Friedrichsfehn noch eine Informationsveranstaltung
durchgeführt. Diese Veranstaltung war von ca. 80 Besuchern gut besucht. Das
Besprechungsprotokoll ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Während der anschließenden öffentlichen Auslegung wurden
sowohl von den Trägern öffentlicher Belange als auch von privater Seite etliche
Stellungnahmen eingereicht. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
liegen der Beschlussvorlage bei, ebenso in einer besonderen Anlage die
dazugehörigen Abwägungsvorschläge. Bisher war es üblich, den
Beschlussvorlagen zu Bauleitplänen auch sämtliche private Eingaben beizufügen.
Vorlagen für die Sitzungen waren nach der bisherigen Geschäftsordnung des Rates
lediglich „ratsöffentlich“. Nach der neuen Fassung der Geschäftsordnung werden
die Vorlagen über das Internet für alle Bürger zugänglich gemacht. Es ist aus
datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig, Bürgern, die nicht Mitglied des
Rates sind, die Eingaben mit Absender zugänglich zu machen. Daher wurden in
einer Anlage zu dieser Beschlussvorlage die vorgetragenen Bedenken und
Anregungen aus den privaten Eingaben nach Sachthemen aufgeschlüsselt und
textlich dargestellt (vgl. die linke Spalte der Anlage). Rechts daneben
befinden sich in dieser Anlage die dazugehörigen Abwägungsvorschläge, die auf
die Realisierung der bisher durch die Bauleitplanung angestrebten
städtebaulichen Ziele ausgerichtet sind. Die Verwaltung wird die privaten
Stellungnahmen während der Sitzungen der Ratsgremien für die Ratsmitglieder zur
Einsichtnahme vorhalten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, diese auch im
Bauamt einzusehen.
Den Unterlagen sind weiterhin zwei nach der öffentlichen
Auslegung eingegangene Stellungnahmen zur Planung am Holtsee beigefügt, und
zwar ebenfalls in anonymisierter Form. Diese Eingaben sind, einerseits weil sie
nach der Auslegungsfrist eingegangen sind und andererseits weil sie das bisher
verfolgte Planungsziel unterstützen, im Abwägungsprozess zur Bauleitplanung
nicht besonders zu behandeln und nur zur Kenntnis zu nehmen.
Anlagen:
-
Protokoll über die Informationsveranstaltung
- Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange und dazugehörige Abwägungsvorschläge
- Zusammenfassung der privaten Eingaben und dazugehörige
Abwägungsvorschläge
- Zwei
verfristete Eingaben von privater Seite