Betreff
Festsetzung des Hebesatzes für die Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2013
Vorlage
2012/Stab/195
Aktenzeichen
Stab To/Ho
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Für das Jahr 2013 sind die Gebühren für die öffentliche Einrichtung Straßenreinigung festzusetzen. Auf die hierzu im Vorfeld ergangenen Beschlussvorlagen 2012/III/138 und 2012/III/148 wird verwiesen.

 

Gegenüber der bislang durchgeführten Straßenreinigung kann durch die Neuvergabe der Reinigungsleistungen eine deutliche  Mehrleistung erzielt werden. Erstmalig umfasst die Reinigung auch so genannte Eckbereiche, die bisher von großem Kehrfahrzeugen nicht gereinigt werden konnten. Gleichfalls wird der Reinigungsumfang für Parkspuren konkretisiert. Diese sind künftig ggf. in einem zweiten Reinigungsgang neben der ebenfalls erforderlichen Reinigung der Straße zu befahren. Mit diesen Änderungen sollen zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung aufgegriffen werden.

 

Durch die Neuausschreibung mit umfangreicheren Reinigungsarbeiten fallen für die maschinelle Straßenreinigung höhere Kosten als in den Vorjahren an, so dass der bisherige Gebührensatz in Höhe von 0,78 € je Meter Straßenfront nicht gehalten werden kann.

 

Unter Berücksichtigung dieser Mehrkosten errechnet sich eine Gebühr von 0,92 € je Meter Straßenfront. Die Gebührenkalkulation ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Wegen der Änderung des Gebührensatzes wird eine Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung erforderlich. Der Entwurf ist ebenfalls dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

Es wird vorgeschlagen, dem Gemeinderat über den Verwaltungsausschuss folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 


Beschlussvorschlag:

1. Die Straßenreinigungsgebühr beträgt ab dem 1. Januar 2013 je Meter    

    Straßenfront 0,92 €

2. Der als Anlage vorgelegte Entwurf der 1. Änderung der Satzung der Gemeinde

    Edewecht über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren wird als Satzung 

    beschlossen.


Anlagen:

Gebührenkalkulation Straßenreinigung

Änderungssatzung Straßenreinigungsgebühren