Sachdarstellung:
Für das Jahr 2013 sind die
Gebühren für die öffentliche Einrichtung Straßenreinigung festzusetzen. Auf die
hierzu im Vorfeld ergangenen Beschlussvorlagen 2012/III/138 und 2012/III/148
wird verwiesen.
Gegenüber der bislang
durchgeführten Straßenreinigung kann durch die Neuvergabe der
Reinigungsleistungen eine deutliche Mehrleistung
erzielt werden. Erstmalig umfasst die Reinigung auch so genannte Eckbereiche,
die bisher von großem Kehrfahrzeugen nicht gereinigt werden konnten.
Gleichfalls wird der Reinigungsumfang für Parkspuren konkretisiert. Diese sind
künftig ggf. in einem zweiten Reinigungsgang neben der ebenfalls erforderlichen
Reinigung der Straße zu befahren. Mit diesen Änderungen sollen zahlreiche
Hinweise aus der Bevölkerung aufgegriffen werden.
Durch die Neuausschreibung mit
umfangreicheren Reinigungsarbeiten fallen für die maschinelle Straßenreinigung
höhere Kosten als in den Vorjahren an, so dass der bisherige Gebührensatz in
Höhe von 0,78 € je Meter Straßenfront nicht gehalten werden kann.
Unter Berücksichtigung dieser
Mehrkosten errechnet sich eine Gebühr von 0,92 € je Meter Straßenfront. Die
Gebührenkalkulation ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Wegen der Änderung des
Gebührensatzes wird eine Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung
erforderlich. Der Entwurf ist ebenfalls dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Es wird vorgeschlagen, dem Gemeinderat über den Verwaltungsausschuss folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:
Beschlussvorschlag:
1. Die Straßenreinigungsgebühr beträgt ab dem 1. Januar
2013 je Meter
Straßenfront
0,92 €
2. Der als Anlage vorgelegte Entwurf der 1. Änderung der
Satzung der Gemeinde
Edewecht über
die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren wird als Satzung
beschlossen.
Anlagen:
Gebührenkalkulation Straßenreinigung
Änderungssatzung
Straßenreinigungsgebühren