Sachdarstellung:
Nach
Auskunft der Firma Nehlsen, die in der Gemeinde Edewecht die
Fäkalschlammentsorgung durchführt, ist für das Jahr 2013 keine Preisanpassung
bei den Entsorgungsdienstleistungen vorgesehen. Damit können die bisherigen
Gebührensätze unverändert bleiben.
Folgende
Gebührensätze gelten somit weiterhin:
1. Gebühr für die Grundentsorgungskosten 60,00€/Fall
2. Gebühr für die zu entsorgende
Fäkalschlammmenge 18,00€/Fall
3. Gebühr für die Abwasserentsorgung aus
abflusslosen
Sammelgruben
9,00€/Fall
4. Gebühr für Sonderleistungen 95,00€/Fall
Die
als Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung ergibt, dass die
Fäkalschlammentsorgungsgebühren (Gebühr für die Grundentsorgungskosten je
Entsorgungsfall und die Gebühr für die zu entsorgende Fäkalschlammmenge)
unverändert bleiben kann.
Die
Verwaltung schlägt vor, dem Gemeinderat über den Verwaltungsausschuss folgende
Beschlussempfehlung zu unterbreiten:
Beschlussvorschlag:
Die
mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am
04.12.2012 übersandte Gebührenbedarfsberechnung über die Gebühren zur
Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen wird festgestellt.
Die
Gebühren bleiben unverändert.
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung