Betreff
Festsetzung der Abwassergebühr 2013
Vorlage
2012/Stab/193
Aktenzeichen
FB I Hol
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Aus der als Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2013 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2013 eine Abwassergebühr in Höhe von 1,49 € je cbm. Damit ergibt sich keine Veränderung zum Vorjahr.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung erfolgte auf Basis der bis zum 31.10.2012 angefallenen Kosten, wobei diese auf das gesamte Jahr hochgerechnet wurden.

 

Die gestiegene Abwassermenge eines Großeinleiters und die Senkung der Verzinsung für die Kapitalkosten der EWE führen zu geringeren Gesamtkosten. Dieser Effekt wird allerdings durch erste Folgekosten der geplanten Erweiterungsinvestitionen neutralisiert.


Beschlussvorschlag:

Der mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 04.12.2012 übersandte Entwurf der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2013 wird festgestellt. Die Abwassergebühr bleibt unverändert.


Anlagen:

Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2013