Betreff
Investitionsprogramm für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2014 - 2016
Vorlage
2012/Stab/190
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Gemäß § 118 Abs. 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ist für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ein Investitionsprogramm aufzustellen, in das die geplanten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen aufgenommen werden. Das Investitionsprogramm wird gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG vom Gemeinderat beschlossen. Der Entwurf des Investitionsprogramms ist dem Haushaltsplanentwurf 2013 als Anlage beigefügt.

 

Aus der nachstehenden Übersicht ergeben sich die Investitionen, die ordentlichen Tilgungsbeträge, die Kreditaufnahmen sowie der voraussichtliche Schuldenstand zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres:

 

Haushalts-

jahr

Investitionen

Kreditaufnahme

 

ordentliche

Tilgung

Schuldenstand

am 31.12. d. J.

2012

7.630

344

662

5.849

 

2013

7.891

1.581

586

6.844

 

2014

4.462

0

694

6.150

 

2015

3.304

0

610

5.540

 

2016

2.650

0

543

4.997

 

(Angaben in Tausend €)

 

Die Darstellung berücksichtigt Restaufnahmen aus der Kreisschulbaukasse für bereits bewilligte und erst jetzt umgesetzte Maßnahmen. Dies betrifft insbesondere die im Haushaltsjahr 2013 vorgesehnen Maßnahmen bei der Turnhalle der Grundschule Edewecht. Darüber hinaus sollen nahezu zinsfreie Darlehen der KfW-Bank aufgenommen werden, um im Bereich der Straßenbeleuchtung und der Dach- und Fassadenerneuerung des II. Bauabschnitts der Haupt- und Realschule energetische Maßnahmen umzusetzen. Nach dem derzeitigen Stand sind diese Förderdarlehen aus dem Klimaschutzprogramm mit 0,25 % bzw. 0,1 % jährlich zu verzinsen und entsprechen damit fast den bisherigen zinsfreien Kreisschulbaukassendarlehen. Aus der Aufnahme von insgesamt von 1,2 Mio. € ergibt sich somit eine Zinslast von maximal 2.300 € jährlich. Da die niedrigen Zinssätze nur für maximal 10 Jahre Laufzeit vereinbart werden können, sollen die Darlehen auch innerhalb dieser Zeit vollständig getilgt werden, um die dann mit Sicherheit zu erwartenden höheren Zinslasten auszuschließen. Trotz dieser Neuaufnahmen wird wegen der hohen Tilgungsraten am Ende des Finanzplanungszeitraumes zum 31.12.2016 ein Schuldenstand von weniger als 5,0 Mio. € erwartet.

 

Es wird vorgeschlagen, dass der Wirtschafts- und Haushaltsausschuss dem Gemeinderat über den Verwaltungsausschuss folgenden Beschlussvorschlag unterbreitet:


Beschlussvorschlag:

Der vorliegende Entwurf des Investitionsprogramms für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2014 – 2016 wird festgestellt.


Anlagen:

Investitionsprogramm