Finanzierung:

Die zusätzlichen Finanzmittel sind im Haushalt 2013 bereit zu stellen.


Sachdarstellung:

Kreisbrandmeister (KBM) Johann Westendorf hatte im September dieses Jahres ein Schreiben an den Kreisverband Ammerland im Nds. Städte- und Gemeindebund, deren Vorsitzende derzeit Bürgermeisterin Petra Lausch ist, gesandt. Darin wird die Anhebung der seit 14 Jahren nicht erhöhten Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger der Feuerwehr vorgeschlagen. In ihrer Sitzung am 10.09.2012 haben die Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises Ammerland hierüber beraten. Aufgrund dessen hatte der Landkreis Ammerland im Vorfeld eine Umfrage bei verschiedenen Nachbarkommunen gemacht. Im Ergebnis sei festzustellen, dass man sich bisher bei der Bemessung der Aufwandsentschädigungen für die Feuerwehr im unteren Bereich bewege. Mit einer Neufestsetzung entsprechend dem Vorschlag des KBM liege der Landkreis Ammerland dann im Mittelfeld. Die Hauptverwaltungsbeamten sind zu dem Ergebnis gekommen, dem Vorschlag des Kreisbrandmeisters vom 05.06.2012 zu folgen. Die weitere Diskussion in der Sitzung des Nds. Städte- und Gemeindebundes (NSGB), Kreisverband Ammerland, vom 20.09.2012 zu dieser Problematik führte im Ergebnis dazu, dass es auch erforderlich sei, die Aufwandsentschädigungen für weitere Funktionsträger der Feuerwehren in den Ammerländer Kommunen anzupassen. Das sind die Aufwandsentschädigungen für Sicherheitsbeauftragte, Atemschutzwarte, Lehrgänge und Jugendfeuerwehren.

In der Gemeinde Edewecht sind die Aufwandsentschädigungen letztmalig zum 01. Januar 2003 angepasst worden (Beschluss des Rates der Gemeinde Edewecht vom 16.12.2002).

 

Eine Anpassung an die kreiseinheitliche Regelung stellt folgende Aufwandsentschädigungen dar:

 

1.

Der Gemeindebrandmeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von:

Bisher:

      189,00 €

Vorschlag:

       214,00 €          

 

 

 

 

 

Sein Vertreter erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von:

 

         63,00 €

 

           75,00 €          

 

 

 

 

2.

Die Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehren der Gemeinde Edewecht erhalten folgende monatliche Aufwandsentschädigung:

 

 

 

Ortsfeuerwehr Edewecht

         75,00 €

          81,00 €

 

Ortsfeuerwehr Friedrichsfehn

          48,00 €

           54,00 €

 

Ortsfeuerwehr Jeddeloh II

          39,00 €

           45,00 €

 

Ortsfeuerwehr Husbäke

         57,00 €

            63,00 €

 

Ortsfeuerwehr Osterscheps

         48,00 €

            54,00 €

 

 

 

 

3.

Die Vertreter des Ortsbrandmeisters der Feuerwehren der Gemeinde Edewecht erhalten folgende monatliche Aufwandsentschädigung:

 

 

 

Ortsfeuerwehr Edewecht

         25,00 €

           27,00 €

 

Ortsfeuerwehr Friedrichsfehn

          16,00 €

           18,00 €

 

Ortsfeuerwehr Jeddeloh II

          13,00 €

           15,00 €

 

Ortsfeuerwehr Husbäke

         19,00 €

            21,00 €

 

Ortsfeuerwehr Osterscheps

          16,00 €

            18,00 €

 

 

 

 

4.

Die sonstigen Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr erhalten folgende monatliche Aufwandsentschädigung:

 

 

 

Gemeindesicherheitsbeauftragter

          21,00 €

          22,00 €

 

Gemeindeatemschutzwart

        21,00 €

           22,00 €

 

Gemeindefunkwart

         21,00 €

            22,00 €

 

Gemeindejugendfeuerwehrwart

         27,00 €

            32,00 €

 

Vertreter des Gemeindejugendfeuerwehrwartes

                 

           9,00 €

           

11,00 €

 

 

 

 

Die vorgenannte Erhöhung der Aufwandsentschädigungen beträgt jährlich 1.508,00 € mehr, im Vergleich zu den bisherigen Aufwendungen.

 

Zusätzlich sollte der Entschädigungssatz für die Teilnahme an Lehrgängen der Nds. Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (Feuerwehrschule in Celle und Loy) von bisher 52,00 € je Tag auf 62,00 € je Tag angehoben werden. Weiterhin sollte die Pauschale für die Betreuer der Jugendabteilungen für die Teilnahme an Lehrgängen der Nds. Jugendfeuerwehr von bisher 27,00 € je Tag auf 32,00 € je Tag angehoben werden. 

 

In den übrigen Ammerlandgemeinden werden die Satzungsänderungen derzeit ebenfalls beraten. Dem Grundsatz der kreiseinheitlichen Regelung folgend, sollte nunmehr die Anpassung der Satzung entsprechend der beigefügten dritten Satzungsänderung zur Satzung der Gemeinde Edewecht über die Zahlung von Aufwandsentschädigung, Auslagenersatz und Fahrkosten für Ratsmitglieder und bei ehrenamtlicher Tätigkeit der Gemeindebürger erfolgen.


Beschlussvorschlag:

Die dritte Satzungsänderung zur Satzung der Gemeinde Edewecht über die Zahlung von Aufwandsentschädigung, Auslagenersatz und Fahrkosten für Ratsmitglieder und bei ehrenamtlicher Tätigkeit der Gemeindebürger vom 17.12.2001 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.


Anlagen:

(1) Schreiben des Kreisbrandmeister an den NSGB vom 05.06.2012

(2) Auszug aus der Niederschrift der Hauptverwaltungsbeamten vom 10.09.2012

(3) Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des NSGB, Kreisverband Ammerland, vom 20.09.2012

(4) Schreiben des Kreisbrandmeisters an die Ammerlandgemeinden vom 15.10.2012

(5) Entwurf der dritten Satzungsänderung zur Satzung der Gemeinde Edewecht über die Zahlung von Aufwandsentschädigung, Auslagenersatz und Fahrkosten für Ratsmitglieder und bei ehrenamtlicher Tätigkeit der Gemeindebürger