Betreff
Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges (HLF) 20/16 für die Gemeindefeuerwehr Edewecht, Standort Ortsfeuerwehr Edewecht
Vorlage
2012/B II/166
Aktenzeichen
II - 12.11.2012
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Auftragserteilung an die KWL zur Ausschreibung eines entsprechenden Hilfeleistungsfahrzeuges ist rechtlich erst dann möglich, wenn die notwendigen Finanzmittel, zumindest in Form einer Verpflichtungsermächtigung im Haushalt berücksichtigt werden. Eine Einplanung in den Haushalt kann somit erst für das Haushaltsjahr 2013 erfolgen. Aufgrund der Herstellungs- und Lieferzeiten ist mit einer Auslieferung noch im Haushaltsjahr 2013 kaum zu rechnen, so dass die Finanzmittel im Haushaltsjahr 2014 zur Verfügung gestellt werden sollten und für die Auftragsvergaben (Fahrgestell und Fahrzeugaufbau) für das Haushaltsjahr 2013 Verpflichtungsermächtigungen vorzusehen wären.


Sachdarstellung:

Mit Datum vom 31.01.2011 beantragte das Gemeindekommando der Freiwilligen Feuerwehr die Beschaffung des HLF, welches die bei der Ortsfeuerwehr Edewecht vorhandenen Fahrzeuge Rüstwagen (RW) 1 und Löschgruppenfahrzeug (LF) 16TS ablösen soll. Im Vorfeld wurde, wie in der Feuerwehrausschusssitzung am 14.02.2011 dargestellt, der Bedarf der geplanten Neubeschaffung sowie der Austausch der Altfahrzeuge in dem  Beschaffungskonzept für die Edewechter Feuerwehrfahrzeuge von der Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Gemeindekommando ermittelt.

 

Daraufhin hatte der Feuerwehrausschuss am 14.02.2011 bereits über die Beschaffung eines HLF für die Ortsfeuerwehr Edewecht beraten und beschlossen, die Gemeindeverwaltung zu beauftragen, in Zusammenarbeit mit dem Gemeindekommando eine genaue Leistungsbeschreibung zur Beschaffung eines HLF 20/16 zu erstellen und die Ergebnisse in der Herbstsitzung des Feuerwehrausschusses vorzustellen.

 

Im anliegenden ergänzenden Antrag des Feuerwehrkommandos vom 30.08.2012 wurden in der eigens für die Beschaffung des HLF eingerichteten Arbeitsgruppe die Eckdaten für das neue Fahrzeug genau ermittelt. Der Ausstattungsumfang ist in der Norm des Fahrzeuges zu einem sehr großen Teil festgelegt. Nachfolgende Merkmale sind neben den Ausführungen der DIN 14530 Teil 27 für die Ausschreibung relevant:

  • Straßenfahrgestell
  • Vollautomatik zur Erhöhung der Sicherheit
  • Seilwinde und Treibmatik
  • Unterbringung von 4 (evtl. 5) Atemschutzgeräten im Mannschaftsraum
  • Beleuchtung komplett in LED-Technik (bessere Energiebilanz)
  • 2 Haspeln am Fahrzeugheck
  • Geräteraum am Heck mit Klappe anstelle Jalousie
  • Mannschaftsraum mit Fahrzeugaufbau integriert, nicht im Fahrgestell
  • Leistung des Motors mit mindestens 300 KW
  • Fahrgestell mit 18t Nutzlast abgelastet (Erhöhung Fahrsicherheit)
  • Keine Schnellangriffshaspel
  • Keine Schaumzumischanlage
  • Kein fest verbauter Stromgenerator

 

Weiterhin sind laut Gemeindekommando zur vollständigen Einsatzbereitschaft des Fahrzeuges ein mobiler Stromerzeuger (14 KVA) und ein neuer Rüstsatz unabdingbar erforderlich. Der bisherige nunmehr zu kleine Rüstsatz kann bei einer anderen Ortsfeuerwehr genutzt werden.

 

Für das komplette Fahrzeug (inklusive Stromerzeuger und Rettungssatz) entstehen Kosten von voraussichtlich bis zu 350.000,00 €.

 

Das Gemeindekommando bittet darum, die Ausschreibung für das HLF 20/16 so schnell wie möglich durchzuführen, damit eine Auslieferung des Fahrzeuges in 2014 erfolgen kann. Die zu ersetzenden Fahrzeuge haben im Jahr 2014 ein Alter von 34 Jahren, so dass erhöhte Reparaturkosten zukünftig nicht auszuschließen sind. Da es sich um ein Spezialfahrzeug für schwere technische Hilfeleistung handelt, kann ein Ausfall dieses Fahrzeuges nicht mit anderen Fahrzeugen der Ortsfeuerwehr kompensiert werden.

 

Das Gemeindekommando plädiert für eine Ausschreibung über die KWL (Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft).


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung zur Beschaffung eines HLF 20/16 nach DIN 14530 Teil 27 über die KWL, Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft, mit den laut Antrag des Gemeindekommandos vom 30.08.2012 aufgeführten Ausstattungsmerkmalen sowie einem mobilen Stromerzeuger (14 KVA) und entsprechendem Rüstsatz vorzubereiten. Damit eine Beauftragung der KWL erfolgen kann, sollte für das Haushaltsjahr 2013 eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung über die notwendigen Finanzmittel von voraussichtlich 350.000,00 Euro vorgesehen werden. Eine Auslieferung des Fahrzeuges wird für das Jahr 2014 angestrebt.


Anlagen:

Antrag des Gemeindekommandos der Freiwilligen Feuerwehr Edewecht auf Beschaffung eines HLF 20/16 für die Freiwillige Feuerwehr Edewecht, Standort Ortsfeuerwehr Edewecht