Betreff
Edewechter Schwimmverein Antrag auf Bezuschussung für den Erwerb von Wellenbrecherleinen
Vorlage
2012/III/151
Aktenzeichen
FB II K/En
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die vorhandenen Leinen sind in die Jahre gekommen und abgängig. Die Leinen sind inzwischen abgeschrieben, so dass insoweit eine Investition zu tätigen wäre. Für den Haushalt 2012 und 2013 sind bislang keine Ersatzbeschaffungen für das Bad vorgesehen. Die Beschaffung der Leinen käme sowohl dem Verein, also auch dem Bad als solches zu gute, so dass eine Beteiligung des Verein als alleiniger Nutzer des Bades für angebracht gehalten wird. Der Edewechter Schwimmverein ist der Verein in der Gemeinde Edewecht, der die stärkste Jugendarbeit betreibt. Von insgesamt 519 Mitgliedern sind 389 Kinder und Jugendliche im Verein aktiv. Dies entspricht einer Quote von 85 % der Gesamtmitglieder. Der Verein erhält vom Landkreis Ammerland und der Gemeinde Edewecht eine jährliche Sportgerätebeihilfe von 1.894,04 Euro.

In der Vergangenheit ist bei Investitionen für Vereine ein Eigenanteil des Vereins von einem Drittel der Kosten erwartet worden. Dies würde für den Verein ein Anteil von 1.000 bis 1.200 Euro bedeuten. Der Verein hat grundsätzlich die Möglichkeit eine Förderung des Kreissportbundes für Sportgeräte in Anspruch zu nehmen. Die Nachfrage beim Kreissportbund hat ergeben, dass die Wellenbrecherleinen grundsätzlich förderfähig sind. Ein Antrag kann Anfang 2013 gestellt werden. Eine Auszahlung erfolgt jedoch erst im Oktober 2013. Es kann mit einer Förderhöhe von 12 – 15 % der Gesamtkosten gerechnet werden, also zwischen 360 – 450 Euro.

Der Restbetrag von 2.000 bis 2.400 Euro wäre sodann von der Gemeinde Edewecht zu finanzieren und zur Verfügung zu stellen. Die Haushaltsplanungen für den Haushalt 2013 stehen zur Zeit an, so dass eine Berücksichtigung erfolgen könnte.


Sachdarstellung:

Der Edewechter Schwimmverein beantragt mit Schreiben vom 11. Okt. 2012 die Gewährung eines Zuschusses für den Erwerb von Wellenbrecherleinen für das Freibad in Edewecht.

 

Wellenbrecherleinen haben neben der Funktion der Bahneneinteilung zudem die Funktion die vom Schwimmer verursachten Wellen zu brechen und damit die Beeinträchtigungen auf den Nebenbahnen zu minimieren. Im Freibad sind Trennleinen vorhanden. Diese Trennleinen werden im täglichen Betrieb zur Abtrennung von Bereichen genutzt und stehen dem Verein im Wettkampfbetrieb ebenfalls zur Verfügung. Die vorhandenen Trennleinen sind tatsächlich in die Jahre gekommen. Aufgrund der Weiterentwicklungen in diesem Bereich wäre es angezeigt, im Falle einer Ersatzbeschaffung moderne Wellenbrecherleinen zu beschaffen.

 

Dem Schreiben des Vereins ist zu entnehmen, dass für den Erwerb der Leinen ein Einzelpreis von 500 – 600 Euro zu veranschlagen wäre. Es würden 6 Leinen benötigt werden, somit ergäbe sich ein Finanzbedarf zwischen 3.000 – 3.600 Euro.

 

Die Ersatzbeschaffung von Leinen für das Freibad wird seitens der Verwaltung befürwortet.


Beschlussvorschlag:

Der Antrag des Edewechter Schwimmvereins auf Bezuschussung des Erwerbs neuer Wellenbrecherleinen für das Freibad Edewecht wird begrüßt und unterstützt. Die Gemeinde Edewecht gewährt dem Verein einen Zuschuss in Höhe von bis zu maximal 2.400 Euro. Die Leinen gehen sodann in das Eigentum der Gemeinde Edewecht über und stehen dem Verein jederzeit für Wettkämpfe und andere Veranstaltungen frei zur Verfügung. Die notwendigen Finanzmittel werden über den Haushalt 2013 zur Verfügung gestellt.


Anlagen:

Antrag des ESV vom 11.10.2012

Bild Wellenbrecherleine