Betreff
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 in Wildenloh
Vorlage
2008/IV/114
Aktenzeichen
IV Ka/Ko
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches in der zurzeit geltenden            Fassung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB für den sich aus der   Anlage Nr. 2 ergebenden Bereich eine 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 in         Wildenloh aufgestellt werden.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage eines entsprechenden            Planentwurfes die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen          Träger öffentlicher Belange durch Auslegung der Planung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2          und 3 BauGB durchzuführen.


Sachdarstellung:

Die Firma Windisch Immobilien, Oldenburg, beantragt im Namen der Eigentümerin Agnes Christophers die Änderung des Bebauungsplanes im Bereich des unbebauten Flurstückes 168 der Flur 30, belegen am Wildenlohsdamm in Wildenloh. Dem Antrag liegt die Absicht zugrunde, das 1.997 qm große Grundstück in 4 Bauplätze zur Größe von ca. 500 qm aufzuteilen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 12 ist im Jahre 1965 in Kraft getreten und für den fraglichen Bereich bis heute nicht geändert worden. Das Flurstück 168 hat vom Wildenlohsdamm aus gesehen eine Grundstückstiefe von ca. 60,0 m, ist aber durch die Festsetzung von Baugrenzen lediglich in einer Tiefe von 25,0 m bebaubar. Dadurch ergibt sich im rückwärtigen Bereich des Grundstückes eine nicht überbaubare Grundstücksfläche von annähernd 1.200 qm. Es bietet sich an, im Rahmen einer Änderung des Bebauungsplanes die rückwärtige Bebauung zuzulassen.

 

Für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 kann das so genannte beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB gewählt werden, da es sich hier um eine Maßnahme der Innenentwicklung in Form der Nachverdichtung vorhandener Bebauung handelt.

 

Der Antragsteller ist bereit, die Planungskosten für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 zu übernehmen und für die zusätzlichen Bauplätze im rückwärtigen Bereich des Grundstückes den so genannten Infrastrukturbeitrag zu leisten.

 

Der Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss sollte wie folgt lauten:


Anlagen:

- Antrag der Firma Windisch Immobilien

- Lageplan des Änderungsbereichs

- Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 12