Betreff
Antrag des Ortsbürgerverein Jeddeloh I e. V. für den Bau eines Verkehrskreisels im Kreuzungsbereich Jeddeloher Damm/Wischenstraße/Jückenweg
Vorlage
2012/IV/118
Aktenzeichen
IV Ka/En
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Siehe vorstehende Ausführungen


Sachdarstellung:

Der Ortsbürgerverein Jeddeloh I e. V. beantragt mit Schreiben vom 15. Mai 2012 den Bau eines Verkehrskreisels im Kreuzungsbereich Jeddeloher Damm/Wischenstraße/Jückenweg. Der Antrag ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Wie in dem Antrag ausgeführt, war der Bau eines Verkehrskreisels in diesem Kreuzungsbereich bereits Thema im Rahmen der Dorferneuerung in Jeddeloh I Mitte der neunziger Jahre. Seinerzeit scheiterte diese Maßnahme an den verkehrlichen Erfordernissen und den damaligen finanziellen Voraussetzungen. Die Verwaltung hat den Antrag des Ortsbürgervereins zum Anlass genommen, die Verkehrsbehörden zu dem Thema anzuhören. Die Stellungnahme liegt inzwischen vor, und zwar mit folgendem Inhalt:

„Zur Beurteilung der verkehrlichen Erforderlichkeit eines Kreisverkehrs wurden zunächst Verkehrszählungen an der L 828 und am Jückenweg vorgenommen. Bei der Viacountmessung vom 13. auf den 14.06.2012 an der L 828 in Höhe der Nr. 29 wurde ein DTV von 9.503 Fahrzeugen ermittelt. Der V 85-Wert in Richtung Edewecht wurde mit 57 km/h, der in Richtung Friedrichsfehn mit 59 km/h ausgewiesen. Die Durchschnittsgeschwindigkeit betrug in Richtung Edewecht 50 km/h, in Richtung Friedrichsfehn 52 km/h. Der Schwerlastanteil betrug 12 %.

Die Viacountmessung vom 14. auf den 15.06.2012 am Jückenweg ergab einen DTV von 1.920 Fahrzeugen. Der V 85-Wert betrug hier 59 km/h, die Durchschnittsgeschwindigkeit 48 km/h. Der Schwerlastanteil lag hier bei 10 %.

Die Unfallstatistik weist seit 2008 folgende Unfälle aus:

            2008 = 1 Unfall, 1 Leichtverletzter

            2009 = 2 Unfälle

            2010 = 1 Unfall, 3 Leichtverletzte

            2011 = 3 Unfälle, 3 Leichtverletzte.

Als Unfalltypen werden jeweils verschiedene Ab- und Einbiegeunfälle und Auffahrunfälle ausgewiesen.

Trotz des hohen Verkehrsaufkommens auf der L 828 kann in der Gesamtbetrachtung die zwingende Erforderlichkeit eines Kreisverkehrs hier derzeit nicht festgestellt werden. Das Geschwindigkeitsniveau ist insgesamt angemessen und eine besondere Unfallproblematik nicht festzustellen.

Insofern kann  eine Kostenbeteiligung des Landes und des Landkreises als berührte Straßenbaulastträger für die L 828 und die K 142 nicht in Aussicht gestellt werden.“

 

Festgestellt werden kann also, dass sich das Land Niedersachsen und der Landkreis Ammerland an der Finanzierung der Baukosten für einen Kreisverkehr nicht beteiligen werden, so dass eine derartige Baumaßnahme von der Gemeinde allein finanziert werden müsste (vorbehaltlich der Zustimmung der beiden anderen Straßenbaulastträger). Die Kosten werden seitens der Verwaltung grob auf 200.000,-  bis 250.000,- € geschätzt. Die Finanzplanung der Gemeinde sieht hierfür keine entsprechenden Haushaltsmittel aus. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag des Ortsbürgerverein Jeddeloh I e. V. auf Bau eines Verkehrskreisels nicht weiter zu verfolgen.


Beschlussvorschlag:

Der Antrag des Ortsbürgerverein Jeddeloh I e. V. auf Bau eines Verkehrskreisels im Kreuzungsbereich Jeddeloher Damm/Wischenstraße/Jückenweg soll nicht weiter verfolgt werden. Der Verein ist entsprechend zu unterrichten.


Anlagen:

Antrag des Ortsbürgerverein Jeddeloh I e. V.