Betreff
Objektplanung auf dem Grundstück Hauptstraße 59 (ehem. Noss)
Vorlage
2015/FB III/1945
Aktenzeichen
FB III - Ko
Art
Berichtsvorlage

Sachdarstellung:

Für das Grundstück Hauptstraße 59 (ehemals Noss) liegt mittlerweile ein Bauantrag vor. Danach ist vorgesehen, das Grundstück zunächst mit einem Geschäftshaus zu bebauen. Der alte Gebäudebestand wurde bereits abgerissen und das Grundstück vollständig freigeräumt. Erste konkretere Planungsabsichten des Investors für einen gewerblichen Komplex mit Laden- und Büroeinheiten im Eckbereich Hauptstraße/Grubenhof sowie einem weiteren Ladengeschäft im rückwärtigen Bereich des Grundstücks am Grubenhof wurden bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 15.04.2013 vorgestellt. In der gleichen Sitzung wurde für den gesamten Bereich des Grubenhofs inklusive des Grundstücks Hauptstraße 59 das Verfahren für eine 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 beschlossen. Mit dieser Planung sollten aufgrund der seinerzeit im Rahmen der Städtebausanierung anstehenden Umgestaltung des Grubenhofs die Umgestaltungsmaßnahmen bauleitplanerisch abgesichert werden. Darüber hinaus sollten für das Grundstück Hauptstraße 59 die bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen an die aktuellen städtebaulichen Vorstellungen der Gemeinde für diesen Bereich angepasst werden. Berücksichtigung finden konnten hierbei auch die seinerzeit vorliegenden Planungsabsichten des jetzigen Eigentümers. Die öffentliche Auslegung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 hat im November/Dezember 2013 stattgefunden, so dass der Plan das Stadium der sog. „Planreife“ erlangt hat.

 

Nunmehr ist es dem Investor gelungen, einen „Ankermieter“ für sein Objekt zu gewinnen, so dass die Bebauung des Grundstücks in Angriff genommen werden soll. Beabsichtigt wird dementsprechend, in einem ersten Schritt im Eckbereich Hauptstraße/Grubenhof ein Geschäftshaus in zweigeschossiger Bauweise zu errichten. In dem Objekt soll im Erdgeschoss auf rd. 200 m² ein Backshop (Bäckerei/Café) einziehen. Weitere rd. 140 m² sollen für ein Ladengeschäft zur Verfügung stehen. Im Obergeschoss sollen zwei Büroeinheiten geschaffen werden. Der Lageplan des Objekts sowie die Ansichten der Planung sind als Anlage Nr. 1 beigefügt.

 

Die Planung entspricht hinsichtlich der Lage des Gebäudes sowie der Fassadenansicht der bereits in 2013 vorgestellten Objektplanung. Auch die Festsetzungen der planreifen 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 werden von der Planung bis auf einen Punkt beachtet: Anders als im Entwurf des Bebauungsplanes vorgesehen, soll im Bereich der bereits von der ehemaligen Schlachterei und des späteren Geschäftes Noss genutzten Zu- und Abfahrt zur Hauptstraße auch in Zukunft eine Zufahrt von der Hauptstraße auf das Baugrundstück möglich sein. Der Abfahrtsverkehr vom Grundstück soll aber ausschließlich über eine Anbindung des Grundstücks an den Grubenhof erfolgen. Nach Auskunft des Investors ist eine direkte Zufahrt zu der im Eckbereich des Gebäudes vorgesehenen Bäckerei/Café zwingende Voraussetzung für eine Anmietung der Geschäftsräume durch den Mietinteressenten (gleichzeitig „Ankermieter“), da der Erfolg des Geschäfts stark von einer guten und schnellen Erreichbarkeit für die per PKW passierende Kundschaft abhänge.

 

Im Zusammenhang mit der bereits angesprochenen, im Verfahren befindlichen 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 besteht die Überlegung, eine Zu- und Abfahrt von der Hauptstraße aus auszuschließen. Deshalb wurde von der Verwaltung die vom Investor gewünschte Verkehrsanbindung mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises sowie der Polizei erörtert. Die Fachbehörden kommen übereinstimmend zu dem Schluss, dass aus verkehrlicher Sicht gegen eine Weiternutzung der bestehenden Zu- und Abfahrt zukünftig ausschließlich als Zufahrt zum Baugrundstück keine Bedenken bestehen. Die Lage der Zufahrt entspräche der langjährigen Zu- und Ausfahrt des Schlachtereigeländes und stelle damit keine Verschlechterung der Situation dar. Angesichts der zentralörtlichen Lage des Grundstücks stelle die Anordnung einer Zufahrt in relativer Nähe zur Einmündung des Grubenhofs in verkehrlicher Hinsicht keine besondere Situation dar.

 

Mit dem Objekt kann in einem ersten Schritt für dieses zentral gelegene Grundstück eine Bebauung realisiert werden, die sich in städtebaulicher Hinsicht im Rahmen der seinerzeit im Zuge der sanierungsrechtlichen Voruntersuchungen herausgearbeiteten Anforderungen für diesen Bereich bewegt. Aus diesem Grunde beabsichtigt die Verwaltung, dem Vorhaben die gemeindliche Zustimmung zu erteilen.


Anlagen:

-       Lageplan und Ansichten