Sachdarstellung:
Im Haushaltsjahr 2012 wird über folgende Abweichungen vom Haushaltsansatz berichtet:
1. |
Über- und außerplanmäßige Ausgaben, die jeweils
insgesamt um mehr als 10.000 € vom Haushaltsansatz abweichen: |
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Teilhaushalt |
Betrag |
Zahlungsgrund |
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4 – Schulträgeraufgaben |
61.950,35 € |
Bau einer Photovoltaikanlage auf dem AUR-Gebäude der Außenstelle des Gymnasiums – VA-Beschluss vom 13.03.2012 |
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12 – Natur-, Landschaftspflege und Lokale Agenda |
22.301,67 € |
BP 162 – Erstellung eines Regenrückhaltebeckens. Im Teilhaushalt 12 sind die Kosten des Grunderwerbs für das Regenrückhaltebecken nachzuweisen. Weil die Grunderwerbskosten jedoch im Teilhaushalt 16 im Rahmen des Grunderwerbs für das Siedlungsgebiet eingeplant worden sind, ist in formeller Hinsicht eine Überplanmäßigkeit entstanden. Tatsächlich ist der Betrag durch den Haushaltsplan bereitgestellt gewesen. |
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Für die vorgenannten über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben wird um die Genehmigung gem. § 117 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes gebeten.
2. |
Unterrichtung über die über- und außerplanmäßige
Ausgaben unter 10.000 €: |
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Teilhaushalt |
Betrag |
Zahlungsgrund |
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2 – Zentrale Dienste |
1.287,45 € |
Anschaffung von Software für die Sozialstation |
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3 – Feuerwehr-, Melde- u. Personenstandswesen |
1.625,10 € |
Sirene auf dem Feuerwehrgerätehaus Friedrichsfehn |
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154,80 € |
Einmessung des Feuerwehrgerätehauses Husbäke |
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5.427,49 € |
Anschaffung von Zelten für die Jugendfeuerwehr |
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7 – Kultur und Wissenschaft |
4.878,14 € |
Anschaffung von einer Lamellenanlage, Telefonanlage und Stühle f. d. Haus der Begegnung – Sozialstation |
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7.800,00 € |
Zuschuss an den Schiff-Modell-Club – Neubau Blockhütte – VA-Beschluss vom 24.01.2012 |
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8 – Soziale Hilfen |
7.395,85 € |
Beratungskosten für die Umorganisation der Sozialstation |
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43,14 € |
Obdachlosenunterkunft - Reparatur einer Waschmaschine |
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17 – Allgemeines Finanzwesen |
809,73 € |
Juristische Fachberatung |
Die erforderlichen Deckungsmittel sollen durch den 1. Nachtragshaushaltsplan bereitgestellt werden.
Es wird gebeten, dass der Ausschuss über den
Verwaltungsausschuss folgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat richtet:
Beschlussvorschlag:
Die in der Sitzung des Wirtschafts- und
Haushaltsausschusses am 05.06.2012 genannten über- und außerplanmäßigen
Ausgaben des Haushaltsjahres 2012 werden gem. § 117 NKomVG genehmigt bzw. zur
Kenntnis genommen.