Betreff
Genehmigung der im Haushaltsjahr 2012 über- und außerplanmäßig entstandenen Ausgaben
Vorlage
2012/II/086
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

 

Im Haushaltsjahr 2012 wird über folgende Abweichungen vom Haushaltsansatz berichtet:

 

1.

Über- und außerplanmäßige Ausgaben, die jeweils insgesamt um mehr als 10.000 € vom Haushaltsansatz abweichen:

 

 

 

 

 

Teilhaushalt

Betrag

Zahlungsgrund

 

4 – Schulträgeraufgaben

61.950,35 €

Bau einer Photovoltaikanlage auf dem AUR-Gebäude der Außenstelle des Gymnasiums – VA-Beschluss vom 13.03.2012

 

12 – Natur-, Landschaftspflege und Lokale Agenda

22.301,67 €

BP 162 – Erstellung eines Regenrückhaltebeckens. Im Teilhaushalt 12 sind die Kosten des Grunderwerbs für das Regenrückhaltebecken nachzuweisen. Weil die Grunderwerbskosten jedoch im Teilhaushalt 16 im Rahmen des Grunderwerbs für das Siedlungsgebiet eingeplant worden sind, ist in formeller Hinsicht eine Überplanmäßigkeit entstanden. Tatsächlich ist der Betrag durch den Haushaltsplan bereitgestellt gewesen.

 

 

 

 

Für die vorgenannten über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben wird um die Genehmigung gem. § 117 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes gebeten.

 

2.

Unterrichtung über die über- und außerplanmäßige Ausgaben unter 10.000 €:

 

 

 

 

 

Teilhaushalt

Betrag

Zahlungsgrund

 

2 – Zentrale Dienste

1.287,45 €

Anschaffung von Software für die Sozialstation

 

3 – Feuerwehr-, Melde- u. Personenstandswesen

1.625,10 €

Sirene auf dem Feuerwehrgerätehaus Friedrichsfehn

 

 

154,80 €

Einmessung des Feuerwehrgerätehauses Husbäke

 

 

5.427,49 €

Anschaffung von Zelten für die Jugendfeuerwehr

 

7 – Kultur und Wissenschaft

4.878,14 €

Anschaffung von einer Lamellenanlage, Telefonanlage und Stühle f. d. Haus der Begegnung – Sozialstation

 

 

7.800,00 €

Zuschuss an den Schiff-Modell-Club – Neubau Blockhütte –

VA-Beschluss vom 24.01.2012

 

8 – Soziale Hilfen

7.395,85 €

Beratungskosten für die Umorganisation der Sozialstation

 

 

43,14 €

Obdachlosenunterkunft - Reparatur einer Waschmaschine

 

17 – Allgemeines Finanzwesen

809,73 €

Juristische Fachberatung

 

Die erforderlichen Deckungsmittel sollen durch den 1. Nachtragshaushaltsplan bereitgestellt werden.

 

Es wird gebeten, dass der Ausschuss über den Verwaltungsausschuss folgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat richtet:


Beschlussvorschlag:

Die in der Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 05.06.2012 genannten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2012 werden gem. § 117 NKomVG genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen.