Finanzierung:
Sachdarstellung:
Aus den einzelnen Fachbereichen gibt es umfangreiche Maßnahmenlisten, die beabsichtigte Sanierungen und Investitionen darstellen. Es besteht nach Begutachtungen einzelner Liegenschaften zunehmend der Bedarf, erforderliche Sanierungsmaßnahmen darzustellen und ihre Dringlichkeit zu bewerten.
Die Maßnahmenlisten aus den einzelnen Fachbereichen sollen mit der anliegenden Prioritätenliste zu einer Gesamtübersicht zusammengefügt werden, die als Planungsinstrument in die Aufstellung der Haushaltspläne einbezogen werden kann. Auch wenn eine Rechtsverbindlichkeit der Prioritätenliste nicht gegeben ist, dient sie dennoch als wichtige Informationsquelle und Beurteilungshilfe, den Umfang und in der Folge die Wichtigkeit einzelner Maßnahmen einzuschätzen.
In dem anliegenden Entwurf einer Prioritätenliste sind Maßnahmen aus den Bereichen Hochbau, Tiefbau, Anschaffung von beweglichem Vermögen und zu gewährende Zuschüsse darstellt. Darüber hinaus enthält die Liste eine Position für den Erwerb von Grundstücksflächen, welche als Wohnbau- oder Gewerbe- bzw. Industriefläche entwickelt und weiter veräußert werden sollen. Da dieses eine stetige Aufgabe der Gemeinde bleiben wird, deren Umfang sich u. a. an den Marktbedürfnissen orientieren wird, ist diese Position nicht mit einer bestimmten Summe versehen. Nicht enthalten sind kleinere, turnusmäßige Anschaffungen beweglichen Vermögens.
Die Priorisierung erfolgt in sechs Stufen, wobei die anliegende Liste derzeit keine Maßnahmen der Stufe VI berücksichtigt. Die einzelnen Prioritätenstufen werden wie folgt definiert:
Prioritätenstufe I |
Bestehende Verpflichtungen |
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- Darstellung begonnener Maßnahmen, die fortzuführen sind - Erfüllung bestehender Rechtsverpflichtungen - Berücksichtigung von Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren |
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Prioritätenstufe II |
Besondere Dringlichkeit |
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- unverzüglich umzusetzende Maßnahmen oder Anschaffungen |
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Prioritätenstufe III |
Notwendige Maßnahmen |
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- die baldige Ausführung ist zweckmäßig |
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Prioritätenstufe IV |
Anzustrebende Maßnahmen |
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- Verwirklichung in angemessener Zeit |
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Prioritätenstufe V |
Wünschenswerte Maßnahmen |
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- wünschenswerte Vorhaben ohne besondere Priorität |
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Prioritätenstufe VI |
Sonstige Maßnahmen |
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- Maßnahmen, deren Umsetzung in absehbarer Zeit nicht notwendig ist. |
Die derzeitige Liste priorisiert die Vorhaben in den Stufen I und II detailliert. In den übrigen Prioritätenstufen ist bislang keine Priorisierung vorgesehen. Zur besseren Übersicht sind die Maßnahmen, zu denen die Gemeinde eine Förderung erhält. vorangestellt. Die übrigen Vorhaben sind nach dem Kostenumfang sortiert.
In der Praxis wird es sich ergeben, dass die
Prioritätenliste im Rahmen der Notwendigkeit an die dann tatsächliche Situation
angepasst werden muss.
Beschlussvorschlag: