Finanzierung:
Der 1. Nachtragshaushaltsplanentwurf für das
Hausaltsjahr 2012 sieht die Möglichkeit vor, eine Sondertilgung in Höhe von
70.000 € zu leisten.
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Edewecht hat im Jahr 2008 ein Kreditmarktdarlehen in Höhe von 350.000 € bei einer ortsansässigen Bank aufgenommen, welches mit 4,46 % per Anno verzinst wird. Es besteht die vertragliche Option, jährlich einen Betrag von bis zu 35.000 € als Sondertilgung zu leisten.
Die Bank ist bereit, unter Ausnutzung der Optionen für die Jahre 2011 und 2012 insgesamt eine Sondertilgung von 70.000 € zu akzeptieren. Per 15.02.2012 hat das Darlehen eine Valuta von rd. 207.600 € aufgewiesen.
Durch die Sondertilgung würde jährlich ein Betrag in Höhe von rd. 3.100 € an Zinsaufwendungen eingespart. Diese Einsparung entlastet den Ergebnishaushalt und wirkt insofern zumindest im kleinen Umfang unterstützend, um möglichst viele Finanzmittel für dringende Sanierungsmaßnahmen bereitstellen zu können.
Durch die Sondertilgung wird der finanzielle Spielraum im Finanzhaushalt für Investitionen eingeschränkt. Wegen der derzeit vorhandenen Liquidität ist es dennoch vorteilhaft, die Einsparung zur Verbesserung des Ergebnishaushaltes vorzusehen. Falls die Liquiditätslage in den nächsten Jahren einen Kreditbedarf ergeben sollte, wäre zumindest aus der derzeitigen Sicht eine deutlich günstigere Finanzierung zu erwarten als der o. a. Nominalzinssatz von 4,46 %. Derzeit werden beispielsweise Kommunalkredite mit einer Laufzeit von 5 Jahren zu einem Zinssatz von rd. 1,8 % angeboten.
Unter den gegebenen Rahmenbedingungen ist es daher zweckmäßig, die Sondertilgung vorzunehmen. Die ursprünglich für den 15.02.2018 vorgesehene vollständige Tilgung des Darlehens würde somit etwa zum Jahresende 2015 erfolgen.
Es wird empfohlen, dem Verwaltungsausschuss folgenden
Beschlussvorschlag zu unterbreiten:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Edewecht leistet für ein
Kreditmarktdarlehen in Höhe von ursprünglich 350.000 € eine Sondertilgung in
Höhe von 70.000 €.