Sachdarstellung:
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 41 I a
(Industriegebiet) war ursprünglich vorgesehen, die verkehrliche Erschließung
der Bauflächen im Bereich nördlich der Industriestraße und westlich des
Schlachthofgeländes durch die Anlegung einer Erschließungsstraße mit geradem
Verlauf sicher zu stellen. Die planungsrechtliche Ist-Situation kann dem als Anlage
Nr. 1 beigefügten Auszug aus der Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 41 I
a entnommen werden.
Hergestellt worden ist diese Erschließungsanlage als Gemeindestraße „Nordstraße“ bislang nur auf etwa der Hälfte der im Bebauungsplan dargestellten Länge. Ein weiterer Ausbau war bislang nicht erforderlich, da für die rückwärtig gelegenen Flächen kein Erschließungserfordernis bestand.
Durch Flächentausch zwischen der Fa. Meica und der Gemeinde Edewecht ist allerdings zwischenzeitlich eigentumsrechtlich eine Situation eingetreten, die einer tatsächlichen Umsetzung der Planung entgegenstehen würde, da hierdurch Flächen mit der Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche überplant werden, die nicht im Eigentum der Gemeinde Edewecht stehen.
Um diese Situation für die Zukunft zu bereinigen und den Bebauungsplan an die tatsächlichen eigentumsrechtlichen Verhältnisse anzupassen, sollte der Bebauungsplan entsprechend geändert werden. Dabei sollte (an den tatsächlichen Grundstücksgrenzen ausgerichtet) die Verkehrsfläche östlich entlang des im Eigentum der Fa. Meica befindlichen Flurstücks 51/18 der Flur 15 vorbeigeführt und bis an das an die Fa. MGS Energie GmbH veräußerte Grundstück herangeführt werden.
Der neue Verlauf der Erschließungsstraße kann der als Anlage Nr. 2 beigefügten Entwurfsskizze entnommen werden.
Die Planänderung kann im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden.
Der Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss
sollte daher wie folgt lauten:
Beschlussvorschlag:
- Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches
(BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll für den in der Anlage
Nr. zum Protokoll der Sitzung
des Bauausschusses am 11.06.2012 gekennzeichneten Bereich für den Bebauungsplan Nr. 41 I a eine 5.
Änderung dahingehend durchgeführt werden, dass der Verlauf der
Erschließungsstraße nach Osten verschwenkt und dann entlang des Flurstücks
51/18 der Flur 15 vorbeigeführt und bis an die südliche Grundstücksgrenze
des Grundstücks der Fa. MGS Energie GmbH herangeführt wird.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf der
Grundlage eines entsprechenden Planentwurfes die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Auslegung der Planung
gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB
durchzuführen.
Anlagen:
- Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 41 I a
- Entwurfsskizze