Finanzierung:
Der Erlass einer Benutzungsordnung für die
Sportanlage Wischenstraße in Jeddeloh II verursacht keine weiteren
Kostenlasten.
Sachdarstellung:
Die I. Mannschaft des SSV Jeddeloh II e.V. hat in dieser Saison 2011/2012 sehr gute Aussichten, den Aufstieg von der Landesliga in die Oberliga Niedersachsen zu erreichen. Bereits seit geraumer Zeit beschäftigt sich der Vorstand des Vereins damit, die notwendigen Voraussetzungen für eine Lizenzerteilung zu schaffen. Ein Aspekt ist, dass die Gemeinde Edewecht unter Eigenbeteiligung des Vereins im Aufstiegsfall die Zaunanlage vor Ort komplettieren wird.
Weiterhin ist es notwendig, eine Benutzungsordnung
für das Sportgelände an der Wischenstraße zu erlassen. Verwaltungsseitig wird
vorgeschlagen, die Benutzungsordnung in vorliegender Form zu beschließen, damit
diese rechtzeitig vor Saisonbeginn 2012/2013 in Kraft treten kann.
Beschlussvorschlag:
Die Benutzungsordnung für die
umfriedeten Versammlungsstätten und Anlagen der Sportanlage “Wischenstraße“, Wischenstrasse
42, Jeddeloh II, 26188 Edewecht, wird in der vorliegenden Form erlassen.
Anlagen:
Entwurf der Benutzungsordnung