Betreff
Allgemeiner Bericht über die Grünpflege (Baumschnitt- / pflegearbeiten) im Gemeindegebiet
Vorlage
2008/IV/101
Aktenzeichen
IV J/W
Art
Berichtsvorlage

Sachdarstellung:

Nach dem Nds. Naturschutzrecht dürfen in der freien Natur Bäume etc. nur in der Zeit vom 01.10. bis 28.02. eines jeden Jahres zurück geschnitten werden.

 

Die Gemeinde Edewecht führt nach einer erarbeiteten Dringlichkeitsliste Baumschnittarbeiten an Straßen und Wegen durch den Bauhof und teilweise durch eine Firma im Hinblick auf die Verkehrssicherheit (u. a. Herstellung des Lichtraumprofils / Entfernung von Todholz, schadhafter Baumbestand) durch. Aufgrund anderer dringender Tätigkeiten und eines milden Winters wird die zur Verfügung stehende Zeit für solche Arbeiten nicht immer voll ausgenutzt. Es sind im Gemeindegebiet in der freien Natur gut 200 km Straßen und Wege mit Baumbestand zu unterhalten. Verständlich ist es daher auch, dass nur in größeren Zeitabständen die Arbeiten an den einzelnen Straßen bzw. Wegen vorgenommen werden können. Es mag im ersten Augenblick der Eindruck entstehen, dass ein gewisser ‚Kahlschlag’ erfolgt sei.  Es erfolgen in verschiedenen Fällen Abstimmungen mit dem Landkreis Ammerland – untere Naturschutzbehörde, dem Naturschutzbeauftragten des Landkreises und dem Förster der Landwirtschaftskammer Weser-Ems.

 

Bei der Entfernung von Bäumen, in einem Alleebereich oder sonstige besondere Einzelbäume wählt die Gemeinde eine sehr sensible Vorgehensweise. So ist z. B. mit der Fällung von Bäumen an der Kastanienallee erst nach eingehender Prüfung durch die untere Naturschutzbehörde und des Naturschutzbeauftragten eine Fällung vorgenommen worden, da die Bäume akut umsturzgefährdet waren. Bei einer evtl. weiteren Gefährdung dieser Bäume sollen diese im Frühjahr im belaubten Zustand nochmals überprüft werden. Ggfs. ist ein Gutachten in Auftrag zu geben. Es darf letztlich nicht verkannt werden, dass die Gemeinde für den Zustand auf eigenem Grund und Boden verantwortlich ist und auch Baumkontrollen zur eigenen Absicherung durchzuführen hat.

 

Im Übrigen darf gesagt werden, dass bei dem Fällen von Bäumen durch den Ausbau der Straßen Ersatzanpflanzungen vorgenommen werden bzw. vorzunehmen sind.

 

Zur  zukünftigen Vorgehensweise wird die Verwaltung wegen der unterschiedlichen Wahrnehmungen zu den Baumschnittarbeiten vorweg Ortstermine mit dem Landkreis Ammerland – untere Naturschutzbehörde und den Naturschutzbeauftragten des Landkreises Ammerland  - durchführen.