Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung der Gemeinde Edewecht wird beauftragt, die Möglichkeit zur Einwerbung von Fördergeldern oder Zuschüssen für die begehrte Maßnahme und über den Verkehrsplaner die Priorisierung dieser Maßnahme in Bezug auf das gesamte Gemeindegebiet zu ermitteln.

 


FBL Torkel berichtet, grds. gäbe es einschlägige Fördermöglichkeiten in Höhe von vielleicht 60 % für ein solches Projekt. Die Einrichtung einer Fahrradstraße auch auf diesem Streckenabschnitt scheitere allerdings an der nicht ausreichenden Fahrbahnbreite des Portsloger Damms und an dem rechtlichen Verbot eines Durchgangsverkehrs auf einer solchen Straße, wodurch sodann die Durchfahrt von Portsloge oder Kleefeld kommend über den Birkenweg nach Bad Zwischenahn unterbunden werde. Werde an der Errichtung eines Radweges auf dieser Strecke festgehalten, sei dafür zunächst Grunderwerb notwendig, dessen Kosten ausdrücklich noch nicht in ermittelt seien.

 

Dipl.-Ing. Maschmeyer erläutert sodann kurz die Kostenermittlung, ausdrücklich ohne Grunderwerbskosten, auf Grundlage der aktuell durch die Gemeinde Bad Zwischenahn erzielten Angebotspreise (Anlage 2 zu diesem Protokoll).

 

RH Frahmann überlegt, ob diese Maßnahme ggf. gemeinsam mit der Gemeinde Bad Zwischenahn umgesetzt werden könne. Wenn auch nach der letzten Erhebung täglich durchschnittlich nur 44 Personen diese Strecke radelten, dürfe sich diese Zahl nach Fertigstellung der Fahrradstraße sicherlich erhöhen. Die vorgestellten Kostenvarianten fielen dafür extrem hoch aus, die Variante mit der Teilauskofferung könne aber zunächst schon einer Verbesserung der Sicherheit Radfahrender dienen.

 

Auf Nachfrage des RH Heiderich-Willmer erklärt Dipl.-Ing. Maschmeyer, eine Vollauskofferung bis auf tragfähigen Grund diene der Langlebigkeit der Trasse, während eine Teilauskofferung durch nicht entfernte Bäume bzw. deren Wurzeln und mögliche Versackungen mittelfristig zu Verschlechterungen der Trasse und notwendige Sanierungen führen könne.

 

RH Gauger steht der Erstellung eines Radweges an dieser Stelle grundsätzlich positiv gegenüber. In Anbetracht der damit verbundenen hohen Ausbaukosten nebst Grunderwerb regt er an, alternativ über Geschwindigkeitsbeschränkungen und Piktogramme auf diesem Streckenabschnitt nachzudenken. BMin Knetemann räumt diesen Überlegungen wenig Chancen auf Umsetzbarkeit ein, weil der Landkreis als zuständige Genehmigungsbehörde solche Anträge in aller Regel ablehnend bescheide. Zudem weist sie nochmals ausdrücklich einmal darauf hin, dass für die kommenden drei Haushaltsjahre das Investitionsbudget der Gemeinde Edewecht durch die hinlänglich bekannten drei Großprojekte bereits gebunden sei.

 

RF Bischoff hinterfragt die Verkaufsbereitschaft hinsichtlich der benötigten Grundstücke und die Priorisierung dieses Straßenabschnittes für die Anlegung eines Radweges. Ihrer Meinung nach gebe es im Gemeindegebiet Streckenabschnitte, die dringender eines solchen Ausbaus bedürfen. Vielleicht lohne daher ein Versuch, auf Kreisebene ein politisches Umdenken bzgl. Geschwindigkeitsbegrenzungen und Piktogrammen anzustoßen. Diesen Ausführungen schließt sich RH Jacobs an und spricht sich dafür aus, im Rahmen der Erstellung des Verkehrskonzeptes eine Priorisierung möglicher Radwege durch den Fachplaner erarbeiten zu lassen. FBL Torkel teilt mit, im einschlägigen Kreisausschuss solle demnächst über eine mögliche Mittelbereitstellung für Radwege im Rahmen des Radverkehrskonzeptes beraten werden. Ggf. könnten über die Kreistagsabgeordneten die heutigen Überlegungen dort eingebracht werden.

 

Auf Nachfrage der RF Carls bestätigt BMin Knetemann, das Aufbringen von Piktogrammen außerhalb geschlossener Ortschaften sei durch Bundesgesetz ausgeschlossen.

 

RH Frahmann formuliert den Arbeitsauftrag an die Verwaltung, Möglichkeiten der Minderung der Gestehungskosten ggf. durch Einwerbung von Fördermitteln oder durch Beteiligung der Gemeinde Bad Zwischenahn zu prüfen. RH Oetje sieht keine Chance auf Kostenbeteiligung der Gemeinde Bad Zwischenahn, da das für die Errichtung eines Radweges betreffende Areal umfänglich im Gemeindegebiet Edewecht liege. Einen Radweg an diesem Streckenabschnitt halte er für sehr wichtig, weil u. a. aus der Alpenrosenstraße nach rechts in den Portsloger Damm einfahrender Radverkehr für den aus Richtung Portsloge kommenden schnellen Fahrzeugverkehr nur spät erkennbar sei.

 

Abschließend formuliert AV Vehndel im Einvernehmen mit den Ausschussmitgliedern für eine Beschlussfassung durch den VA folgenden