Beschlussvorschlag:

Der Antrag der Anlieger wird abgelehnt.

 


Nach Erläuterung der Vorlage durch SGL Knorr kann RH Apitzsch in diesem Fall dem Ansinnen der Antragsteller zustimmen, da der Pflanzstreifen in seiner tatsächlichen Ausprägung eher zu vernachlässigen sei und im Falle einer ordnungsgemäßen Anpflanzung nur noch wenig Raum um die Häuser bliebe.

 

FBL Torkel führt aus, hier sei ein Grundzug der Planung betroffen, unabhängig von seiner tatsächlichen Umsetzung. Werde dem vorliegenden Antrag stattgegeben, mache auch die dann noch verbleibende Festsetzung eines Pflanzstreifens keinen Sinn mehr, weshalb er für die Aufrechterhaltung der derzeitigen Regelung plädiere. Diesen Ausführungen schließt sich RH Kaptein an und auch RH Vehndel unterstützt namens seiner SPD-Fraktion diese Auffassung, zumal andernfalls ein Präzedenzfall geschaffen werde, der möglicherweise zu weiteren einschlägigen Anträgen führen könne. Namens seiner CDU-Fraktion schließt sich RH Brunßen seinen Vorrednern an und für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ergänzt RH Reil, künftig müsse ausdrücklich verstärkt auf die Umsetzung und Einhaltung solcher Pflanzgebote geachtet werden.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden