Beschlussvorschlag:

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 182 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird im Sinne der Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 22.10.2013 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 182, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 182 durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.

GOAR Kahlen führt anhand der Beschlussvorlage in den Sachverhalt ein. Im Folgenden erläutert Dipl.-Ing. Janssen den Stand des Verfahrens anhand einer Präsentation. Er geht hierbei insbesondere auf die Abwägungsvorschläge ein, die von der Verwaltung zu den wesentlichen Aspekten dieser Planung (Problematik der 220 kV-Leitung sowie Inanspruchnahme des Verkaufsflächenpotenzials) erarbeitet worden sind. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage Nr. 2 beigefügt.

 

In der anschließenden kurzen Aussprache stellt RF Taeger heraus, dass sie den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zustimme. Es sei aus ihrer Sicht richtig, dass das bestehende Verkaufsflächenpotenzial einer Erweiterung des EDEKA-Marktes zu gute komme. Die Sicherung eines größeren Flächenpotenzials für eine lediglich theoretisch im Raum stehende Erweiterung des ALDI-Marktes sollte der konkret beabsichtigten Erweiterung des EDEKA-Marktes nicht entgegen gehalten werden, zumal es für den Standort Friedrichsfehn zum jetzigen Zeitpunkt von ALDI keine Anzeichen für Erweiterungsabsichten gebe. Angesichts des weiter zu erwartenden Einwohnerzuwachses in Friedrichsfehn werde auch das Verkaufsflächenpotenzial weiter wachsen.

 

Sie weist weiter darauf hin, dass im Zuge der Erweiterung des EDEKA-Marktes darauf geachtet werden sollte, dass erforderlich werdende Anpflanzungen von Bäumen auf den Parkplatzflächen auch tatsächlich erfolgen.

 

RF Exner stimmt in ihren Ausführungen der Planung ebenfalls zu. Für künftige einzelhandelsrelevante Bauleitplanungen wird von ihr angeregt, die Erstellung eines Einzelhandelskonzepts zu prüfen.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden