1. Die von der Verwaltung durchgeführte eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zur Festsetzung eines gesonderten WA3 (Reihenhausgrundstück westlich der Erschließungsstraße) ohne Begrenzung der Höchstzahl der zulässigen Wohneinheiten je Reihenhaus wird genehmigt.

 

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 (vormals 89. Änderung des Flächennutzungsplanes) und zum Bebauungsplan Nr. 178 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 13.08.2013 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 (vormals 89. Änderung des Flächennutzungsplanes), der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB in der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderung beim Landkreis Ammerland zu beantragen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 178, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung, zusammenfassender Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB sowie den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 NBauO beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Bebauungsplan mit den örtlichen Bauvorschriften nach Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.

GOAR Kahlen trägt anhand der Beschlussvorlage zum Planungsstand vor und erläutert die Abwägungsvorschläge.

 

Er geht hierbei insbesondere auf die Abwägungsvorschläge zu den Hinweisen der privaten Eingabeführer ein, die sich mit der ökologischen Wertigkeit des Plangebiets, den Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Frage der Lenkung der Kompensation in das Fintlandsmoor auseinandersetzen.

 

Hinsichtlich der behaupteten hohen Wertigkeit des Plangebiets in ökologischer Hinsicht wird von ihm darauf hingewiesen, dass die Fläche bislang intensiv als Baumschulfläche genutzt worden ist und damit keine hohe Wertigkeit aufweist. Es wird durch einen Abstand des Baugebiets von 40 m zur Espergöhler Bäke sichergestellt, dass der Niederungsbereich der Bäke unangetastet bleibt. Außerdem werde mit dem insgesamt 8 m breiten Schutzstreifen zu der die Landschaft prägenden Baumreihe im Westen des Baugebiets deren Schutz umfassend gewährleistet, so dass von einer „Totalbebauung“ keine Rede sein kann.

 

Zur Kompensation führt er aus, dass das Kompensationskonzept für das Fintlandsmoor gemeinsam mit der Stadt Westerstede, der Gemeinde Bad Zwischenahn und dem Landkreis Ammerland mit dem Ziel erarbeitet wurde, die durch die umfänglichen naturschutzfachlichen Maßnahmen im Fintlandsmoor entstehenden Aufwertungspotenziale für zukünftige gemeindliche Bauleitplanungen in Anspruch nehmen zu können. Die Schaffung so genannter Flächenpools stellt eine bauplanungsrechtlich ausdrücklich anerkannte Kompensationsmöglichkeit dar und wurde durch die Gemeinde Edewecht in der Vergangenheit mit dem Flächenpool in der Vehneniederung genutzt. Durch die gezielte Lenkung von Kompensationsmaßnahmen in einen Flächenpool wird außerdem der Flächendruck auf landwirtschaftliche Flächen gemindert, die ansonsten in der Regel zu Kompensationszwecken herangezogen werden. Das Kompensationskonzept wurde im Februar 2012 in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft und Umweltschutz vorgestellt und kann jederzeit im Rathaus eingesehen werden.

 

Abschließend weist GOAR Kahlen noch auf die in eingeschränkter Beteiligung vorgenommene Änderung des Planentwurfes hin. Mit der Änderung soll für das Grundstück westlich der Erschließungsstraße die Begrenzung der Anzahl der Wohnungen je Hausgruppe aufgehoben werden. Hierdurch erhält der Investor einen größeren Planungsspielraum für die Ausgestaltung der Gebäude.

 

In der anschließenden Aussprache bringt RH Apitzsch zum Ausdruck, dass er die von privater Seite vorgebrachten Eingaben inhaltlich nachvollziehen könne. Er teile die Einschätzung, dass mit der Planung in nicht vertretbarer Weise in einen bislang von Siedlungsstrukturen freien Bereich vorgedrungen werde. Er halte eine bauliche Entwicklung in diesem Bereich grundsätzlich für falsch. Mit den Abwägungsvorschlägen werden die Eingaben aus seiner Sicht inhaltlich nicht ausreichend abgewogen.

 

RH Erhardt merkt abschließend an, dass er es bedauerlich finde, dass zur Sicherstellung eines ausreichenden Waldabstandes im Nordosten des Baugebiets im angrenzenden Waldsaumbereich mehrere Einzelbäume entfernt werden sollen. Nach seiner Auffassung hätte in diesem Bereich eher das Baugebiet vor der Einzelbäumen zurückweichen sollen.

 

Sodann unterbreitet der Bauausschuss dem Rat über den Verwaltungsausschuss folgenden