Den in der Sitzung des Bauausschusses am 13.08.2013 erarbeiteten Gestaltungskonzepten für den Grubenhof wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Konzepte in Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorzustellen. Sofern erforderlich, sind mit den betroffenen Anliegern die künftigen Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme des öffentlichen Raumes festzulegen.


Vor der Sitzung hat um 16.30 Uhr im Grubenhof eine Ortsbegehung stattgefunden. Hierbei wurde von Dipl.-Ing. Leo-Straßer, NWP, zunächst der städtebauliche Handlungsbedarf herausgestellt und die hierfür im Planentwurf vorgesehenen Lösungsansätze erläutert.

 

Hinsichtlich der vorgesehenen Umgestaltung des Park-/Dorfplatzbereiches wird von den anwesenden Ausschussmitgliedern angeregt, möglichst den alten Baumbestand zu erhalten. Erforderlichenfalls sollte auf die Möglichkeit einer Umfahrung der Stellplätze verzichtet werden.

 

Es wurden auch die Freiflächen im Bereich des EDEKA-Marktes in Augenschein genommen. Es wurde hervorgehoben, dass zur Einbindung in die Gesamtkonzeption der Grubenhofumgestaltung und vor allem zur Verbesserung der verkehrlichen Situation insbesondere die Fahrgasse von der Bahnhofstraße zum Grubenhof auf dem EDEKA-Grundstück gestalterisch einheitlich hervorgehoben werden sollte, um eine eindeutige Führung der PKW-Verkehre über das Grundstück zu erzielen. Von der Verwaltung wurde in diesem Zusammenhang berichtet, dass man mit den Eigentümern bereits in diese Richtung Gespräche geführt hat.

 

RH Jacobs regte an, dass das Verkehrszeichen „Verkehrsberuhigter Bereich“ an allen Stellen an denen ein Zugang zum Grubenhof besteht, aufgestellt werden sollte.

 

In der Sitzung trägt GOAR Kahlen einleitend anhand der Beschlussvorlage vor. Er weist hierbei insbesondere auf die Ende Mai stattgefundene Anliegerversammlung zu den Umgestaltungsplanungen der Gemeinde hin. Die in der Versammlung vorgetragenen Ansprüche der Anlieger an eine Umgestaltung des Grubenhofes hätten sich danach im Wesentlichen mit den bereits von der Verwaltung erkannten Handlungsfeldern gedeckt. Die Anregungen, insbesondere hinsichtlich der übergreifenden Nutzungen durch die gastronomischen Betriebe in den Stellplatzbereichen des östlichen Grubenhofes, die Sicherung ausreichender Stellplatzflächen sowie die Herausstellung des Grubenhofes als verkehrsberuhigter Bereich sind in die Planungsüberlegungen eingeflossen. Es sei vorgesehen, zu dem jetzt vorliegenden Planungsentwurf im September eine Informationsveranstaltung für alle Interessierten durchzuführen.

 

Im Weiteren stellt Dipl.-Ing. Leo-Straßer anhand einer Präsentation (siehe Anlage Nr. 4) das Gestaltungskonzept vor. Ausgehend von der Bestandssituation zeigt sie die Missstände auf und erläutert die geplanten Verbesserungsziele. Diese sind die Herstellung eines „Bandes“ durch ein farblich abgehobenes Pflaster, welches mittig durch den gesamten Grubenhof sowie die neu herzustellende Anbindung an die Bahnhofstraße verlaufen soll. Für dieses Band soll das vorhandene Klinkerpflaster wieder verwendet werden. Die übrige Verkehrsfläche soll mit einem dunkler gebrannten Klinker gepflastert werden, so dass sich der Streifen deutlich abhebt. Hierdurch soll der gesamte Verkehrsraum als verkehrsberuhigter Bereich herausgestellt werden. Die Fußgänger sollen ermutigt werden, diesen Verkehrsraum gleichberechtigt mit dem motorisierten Verkehr in Anspruch zu nehmen. Weiterhin soll für die Ermöglichung einer übergreifenden Nutzung durch die Gastronomie im Bereich der südlichen Stellplatzbereiche vor den Gastronomiebetrieben durch entsprechende Pflasterung eine ebenfalls farblich abgesetzte Sonderfläche hergestellt werden. Hier biete sich die Verwendung eines helleren gelblich-sandfarbenen Betonsteines an. Diese Fläche könne dann bei Bedarf als Fläche für die Außengastronomie genutzt werden, ohne generell ihre Bedeutung als Einstellplatz zu verlieren. Als weiteres wesentliches Verbesserungsziel wird die Aufweitung der Engstelle im mittleren Bereich des Grubenhofes herausgestellt. Der hierfür erforderliche Grunderwerb ist grundsätzlich möglich. Der ebenfalls im mittleren Abschnitt des Grubenhofs befindliche Parkplatzbereich soll durch eine insgesamt niveaugleiche Pflasterung und der Umgestaltung der Grünflächen zu einem auch als Veranstaltungsplatz nutzbaren Bereich umgebaut werden. Als grünordnerisches Element soll zum Grundstück der ehemaligen Schlachterei eine Hecke gepflanzt werden. Da man auf den Zeitpunkt einer baulichen Neuordnung auf diesem Grundstück letztlich keinen Einfluss habe, sei hierdurch eine optische Abgrenzung möglich, durch die man aber im Falle einer Neubebauung auf dem Nachbargrundstück relativ flexibel bleibe, um dann eventuell eine einheitliche und übergreifende Gestaltung zu verwirklichen. Es könne festgehalten werden, dass durch die Umgestaltungsmaßnahmen die Zahl der tatsächlich nutzbaren Einstellplätze trotz der oben genannten Sonderflächen von derzeit 51 auf dann 55 Stellplätze erhöht werden könne.

 

In der anschließenden Aussprache wird das Gestaltungskonzept einhellig befürwortet. Übereinstimmend wird allerdings darauf hingewiesen, dass der im rückwärtigen Bereich des Park-/Dorfplatzes stehende alte Baumbestand möglichst erhalten werden sollte. Hier sollte zu Gunsten der Bäume eher auf eine Umfahrungsmöglichkeit der Stellplätze verzichtet werden. Hierzu wird von Dipl.-Ing. Leo-Straßer ausgeführt, dass diese Anregung durchaus in die Planung integriert werden könne. Die Zahl der Stellplätze sei durch einen Verzicht auf die Umfahrung nicht betroffen.

 

RH Oetje berichtet, dass der Eigentümer des an den geplanten Fuß- und Radweg angrenzenden Grundstücks angeboten habe, dass auf seiner Seite des geplanten Weges ebenfalls eine Baumreihe gepflanzt werden könne. So wäre ein Alleecharakter zu erzielen. RH Bekaan ergänzt hierzu, dass hierdurch der auf dem Marktplatz geschaffene Alleecharakter wieder aufgegriffen werden könnte. Das Angebot des Anliegers wird vom Ausschuss allgemein begrüßt.

 

RH Bekaan gibt zu Bedenken, dass möglichst wenig verschiedene Pflasterarten verwendet werden sollten. Es müsse auch darauf geachtet werden, dass die Materialien mit denen auf dem Marktplatz verwendeten möglichst übereinstimmen, um insgesamt eine einheitliche Gestaltung für die Ortsmitte zu erreichen. Frau Dipl.-Ing. Leo-Straßer erläutert hierzu, dass der mittige Pflasterstreifen farblich in etwa die Farbe des Klinkers auf dem Marktplatz aufgreife. Hierdurch sei gewährleistet, dass die Bereiche Marktplatz und Grubenhof gestalterisch eine Einheit bilden. Es sei aber nötig, für die restliche Wegefläche eine andere Pflasterfarbe zu wählen, um den Streifen deutlich abzuheben. Hierzu biete sich ein etwas mehr geflammter und damit dunklerer Klinker an. Um die Sondernutzungsflächen in geeigneter Weise herauszustellen, sei ebenfalls eine andere Farbe nötig.

 

RH Bekaan regt außerdem an, auf die Heckenpflanzung im Bereich der Grünfläche auf dem Park-/Dorfplatz zu verzichten, da hierdurch die Grünfläche unnötig zerschnitten werde.

 

RH Lüers stellt heraus, dass man mit Blick auf eine möglichst zügige Umsetzung der Umgestaltung dem Gestaltungskonzept heute wie vorgelegt zustimmen sollte. Gestalterische Detailfragen könnten noch zu einem späteren Zeitpunkt geklärt werden. Ziel sollte es sein, die Arbeiten im Herbst/Winter auszuschreiben um im Sommer des nächsten Jahres die Arbeiten durchführen zu können.

 

RH Apitzsch weist aufgrund der ungewissen Entwicklung auf dem ehemaligen Schlachtereigelände darauf hin, dass in diesem Bereich nicht zu viel in Gestaltungsmaßnahmen investiert werden sollte. RH Kahle ergänzt hierzu, dass die gemeindliche Sanierungsplanung nicht auf die Planungen des Eigentümers des Schlachtereigrundstücks warten könne. Die jetzt geplante Hecke entlang des Grundstücks erhalte der Gemeinde eine ausreichende Flexibilität, auf eine eventuelle Planung auf dem Nachbargrundstück reagieren zu können.

 

GOAR Kahlen ergänzt, dass bei dieser Planung auch der Förderzeitraum der Städtebausanierung bis 2015 im Auge behalten werden müsse. Dieser mache es erforderlich, dass im nächsten Jahr die Maßnahme durchgeführt wird. Die vorliegende Planung halte alle Optionen einer Anbindung des Nachbargrundstückes an den Grubenhof grundsätzlich offen und könne daher unabhängig von der Entwicklung auf diesem Grundstück umgesetzt werden.

 

Sodann unterbreitet der Bauausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden