Finanzierung:
Siehe Ausführungen in der
Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 15.04.2013.
Sachdarstellung:
Im April dieses Jahres wurden im Bauausschuss und im nachfolgenden Verwaltungsausschuss die Mängel dargestellt, die im Rahmen der Neugestaltung des Grubenhofes nach Möglichkeit behoben werden sollten. Beschlossen wurde seinerzeit, zunächst eine Anliegerversammlung durchzuführen und mit den Anliegern die Themen zu erörtern. Diese Anliegerversammlung fand am 29. Mai d. J. statt. Teilgenommen haben an dieser Versammlung 19 Anlieger. Das Gesprächsergebnis ergibt sich aus dem dieser Beschlussvorlage beigefügten Besprechungsvermerk.
Mittlerweile hat das beauftragte Planungsbüro NWP unter Berücksichtigung der von den Anliegern vorgetragenen Anmerkungen ein Planungskonzept für die künftige Gestaltung des Grubenhofes entwickelt. Dieser Beschlussvorlage sind folgende Unterlagen beigefügt:
- Fotos mit Darstellung der heutigen Situation
- Textliche Erläuterungen zur Umgestaltung des Grubenhofes
- Zwei zeichnerische Gestaltungskonzepte
Das Büro NWP wird in der Sitzung die Gestaltungskonzepte erläutern. Außerdem ist vorgesehen, den Grubenhof vor der Sitzung zu besichtigen, wobei die Details der geplanten baulichen Veränderungen vor Ort dargelegt werden sollen.
Ziel der Beratungen sollte es
sein, die Gestaltungskonzepte für den Grubenhof zu verabschieden und diese
anschließend im Rahmen einer Informationsversammlung allen interessierten
Bürgerinnen und Bürger vorzustellen. Außerdem wird es in Einzelfällen noch
Abstimmungsbedarf mit den Anliegern geben, die öffentliche Flächen des
Grubenhofes insbesondere für die gastronomische Nutzung in Anspruch nehmen.
Hier gilt es, die künftigen Rahmenbedingungen für die Nutzungen im öffentlichen
Bereich festzulegen.
Beschlussvorschlag:
Den in der Sitzung des
Bauausschusses am 13.08.2013 erarbeiteten Gestaltungskonzepten für den
Grubenhof wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Konzepte in
Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorzustellen. Sofern
erforderlich, sind mit den betroffenen Anliegern die künftigen
Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme des öffentlichen Raumes festzulegen.
Anlagen:
-
Besprechungsvermerk zur Anliegerversammlung,
Bestandsfotos, Textliche Erläuterungen und zeichnerische Gestaltungskonzepte