Beschlussvorschlag:

Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll für die sich aus der Beratungsvorlage ergebenden Bereiche im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB

 

a)    eine Änderung des B-Planes Nr. 2 „Roggenkamp“

b)    eine Änderung des B-Planes Nr. 9 „Am Tannenkamp“

c)    eine Änderung des B-Planes Nr. 9 „Föhrenkamp“ durchgeführt werden

 

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Entwürfe einschließlich örtlicher Bauvorschriften zur Gestaltung zu erarbeiten. Diese werden zur Vorbereitung der jeweiligen öffentlichen Auslegung und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB dem Bauausschusses wieder zur Beratung vorgelegt.

 


Nach SB Haases Erläuterungen der Vorlage anhand einer Präsentation (Anlage 4 zu diesem Protokoll) kann RH Apitzsch die unterschiedlichen Auffassungen aller Beteiligten nachvollziehen. Seine Gruppe Gemeinsam für Edewecht könne allerdings grundsätzlich die durch die Einführung einer Bagatellgrenze ausgelöste Ungleichbehandlung innerhalb der Edewechter Bürgerschaft nicht unterstützen, zumal, wie die Ausführungen gezeigt hätten, die Bagatellgrenze nicht zu einer höheren Akzeptanz der Innenentwicklung führe. In der Folge könne somit das Instrument der Innenentwicklung derzeit nicht zum Erfolg führen, was einerseits den größeren Teil der Beteiligten befriedige, den wenigeren Bauwilligen aber leider zum Nachteil gereiche.

 

FBL Torkel erläutert klarstellend, ein Infrastrukturbetrag könne nur unter Mitwirkung aller Beteiligten eingefordert werden, weil dies aufgrund des BauGB notwendigerweise nur durch vertragliche Vereinbarungen und nicht im Wege hoheitlichen Handelns möglich sei.

 

RH Bekaan stimmt den Ausführungen RH Apitzschs grundsätzlich zu und ergänzt, durch Baumaßnahmen im Rahmen der Innenentwicklung würden keine gemeindeeigenen Grundstücke vermarktet und somit auch diesbezüglich keine Einnahmen generiert, die wiederum für die Erstellung der notwendigen Infrastruktur eingesetzt werden könnten. Innerhalb seiner Gruppe SPD/FDP sei die Thematik kontrovers diskutiert und unterschiedlich bewertet worden. Mehrheitlich werde die Beschlussempfehlung jedoch unterstützt, wenn auch die Innenentwicklung nicht als grundsätzliche Lösung für die Zukunft angesehen werde. Auch in der Zukunft müsse weiter über die Bereitstellung von Bauland an anderen Stellen, bspw. durch kleinere Baugebiete oder Lückenschluss auch in Außenbereichen, nachgedacht werden. Insofern werte seine Gruppe die heutige Beschlussempfehlung als Beginn einer Testphase zur Gewinnung von Erkenntnissen, ob und in welchem Ausmaß diese Regelung zu einer baldigen und vermehrten Bebauung in bestehenden Baugebieten führe. Führe die heutige Beschlussempfehlung nicht spätestens mittelfristig zu einer spürbaren Nutzung der hierdurch eröffneten Baumöglichkeiten, müsse sodann erneut über die Thematik diskutiert werden.

 

Für seine Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen stellt RH Reil die Zustimmung zur heutigen Beschlussempfehlung in Aussicht. Der hierdurch initiierte Test diene der Erkenntnisgewinnung, ob auf diesem Wege tatsächlich Wohnraumentwicklung ohne weitere Versiegelung freier Landschaft möglich sei. Positiver Nebeneffekt könne die Modernisierung der Strukturen alter Baugebiete und die energetische Aufwertung der Bestandsgebäude sein, wenn Erlöse aus Teilgrundstücksverkäufen in die Modernisierung der Altbauten flössen. Daneben bestehe die Hoffnung, dass durch Wechsel von Ein- oder Zweipersonenhaushalten in kleinere Wohnungen wie z. B. Einliegerwohnungen o. ä. größere Wohneinheiten für Familien frei würden. Sicherlich dürfe nicht erwartet werden, dass diese Entwicklungen innerhalb weniger Jahre einträten, die Möglichkeit dazu werde aber durch Beschlüsse, wie heute vorbereitet, eröffnet.

 

RH Kaptein sieht die Beschlussempfehlung eher kritisch und kann verstehen, dass Menschen sich ihr Wohnumfeld nicht ohne Not einengen lassen möchten. Er würde es begrüßen, wenn diesbezüglich kein Druck auf die betreffenden Personen ausgeübt würde und wird deshalb der Beschlussempfehlung nicht folgen.

 

Auch RH Brunßen kann alle vorgetragenen Aspekte nachvollziehen, jedoch nicht erkennen, wie bei Verzicht auf Ausweisung von Baugebieten auf Moorböden oder anderweitigen Grünflächen und zusätzlich ohne Möglichkeiten der Innenentwicklung Wohnraum geschaffen werden kann. Ein großer Vorteil der Innenentwicklung sei die voraussichtlich überwiegende Bereitstellung von Bauflächen für Einheimische bzw. Verwandte Einheimischer, da die Grundstücksbesitzenden frei entscheiden könnten, wem sie Areale Ihrer Grundstücke veräußerten und ein Verkauf an Fremde eher selten zu erwarten sei. Sicherlich sei der Verzicht auf den Infrastrukturbetrag bedauerlich, andererseits müsse auch beachtet werden, dass durch Zuzüge bspw. die Einnahmen aus der Einkommenssteuer stiegen. Insgesamt sehe er die Innenentwicklung als guten Weg für die Zukunft und die heutige Beschlussempfehlung als Start einer wertvollen Testphase. Insofern gelte für alle Ratsmitglieder, sorgfältig abzuwägen, welche Belange überwögen.

 

Letztlich unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden