Beschlussvorschlag:

1.    Zu den während der öffentlichen Auslegung des im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b i.V.m. § 13 a Baugesetzbuch aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 203 „Grüner Anger“ mit örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 18.10.2022 bis 18.11.2022 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der Beschlussvorlage 2023/FB III/3962 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

2.    Der Entwurf des im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b i.V.m. § 13 a Baugesetzbuch aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 203 „Grüner Anger“ mit örtlichen Bauvorschriften wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen.

 


Nach kurzer Einführung durch SGL Knorr erläutert Dipl.-Ing. Spille die Abwägungen zu den Stellungnahmen (Anlage 2 zu diesem Protokoll).

 

In der anschließenden Aussprache merkt RH Apitzsch namens seiner Gruppe Gemeinsam für Edewecht zunächst an, das Gebiet scheine an sich aufgrund seiner Lage inmitten bereits bestehender Wohnbebauung durchaus als Baugebiet geeignet. Allerdings sei trotz mehrmaliger Bitten über die Klimaauswirkungen durch den Bodenaustausch und diesbezügliche Kompensationsmaßnahmen im Verlaufe des Verfahrens leider nicht gesprochen worden. Er zitiert aus der Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie vom 17.11.2022 die ersten vier Absätze und zeigt sich irritiert, dass trotz dieser Ausführungen zum Thema Bodenschutz lediglich auf eine Grundflächenzahl von 0,3 verwiesen werde, die im Zusammenspiel mit der die Klimaauswirkungen erst verursachenden Errichtung einer ökologischen Siedlung diesen Anforderungen offenbar ausreichend Rechnung tragen solle.

 

RH Reil spricht sich namens seiner Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen für die Beschlussempfehlung aus. Aus diesem Projekt mit Alleinstellungsmerkmal könnten wertvolle Erkenntnisse für die künftige Wohnbauentwicklung gewonnen werden. Das Projekt füge sich gut in die vorhandene Siedlungsstruktur ein, weshalb dort letztmalig der Nutzung einer Moorfläche für Wohnbauzwecke zugestimmt werde. Künftig gelte es Moorböden zu schützen und insbesondere die Innenentwicklung zu forcieren.

 

Für seine Gruppe SPD/FDP stellt auch RH Bekaan die Zustimmung zur Beschlussempfehlung in Aussicht, wenn auch leider die nordöstlich angrenzende Fläche nicht in die Planungen einbezogen und damit einer künftigen Entwicklung als Wohnbauland entzogen worden sei. Auf seine Nachfrage teilt FBL Torkel mit, wenn auch die Rahmenbedingungen für Bauwillige derzeit recht schwierig seien, bestehe dennoch grundsätzlich großes Interesse an den von der Gemeinde Edewecht zu vermarktenden Bauplätzen in dem in Rede stehenden Areal. Ob und wie schnell diese Grundstücke letztlich tatsächlich verkauft werden können, werde das Vergabeverfahren und die weitere allgemeine Entwicklung zeigen.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den VA folgenden